Experten erklären „IGeL“


Clemens Hoff, Medizinrechtsanwalt aus Köln, referierte in der AWO Begegnungsstätte zum Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (kurz „IGeL“). Diese Leistungen werden in der Regel von den Krankenkassen nicht übernommen, der Patient muss diese Leistungen selbst bezahlen.


Zusammen mit Stefan Spieren, Facharzt für Allgemeinmedizin und Allgemeinchirurgie, aus Hünsborn erörterte Hoff den Nutzen und die rechtlichen Aspekte der individuellen Gesundheitsleistungen. Leistungen die über das medizinische Notwendige Hinausgehen, und die Krankenkassen gegebenenfalls nicht bezahlen, müssen Ärzte gesondert aufklären und einen gesonderten Behandlungsplan mit dem Patienten abschließen.
Angemessene Bedenkzeit?
Der Patient sollte einige Punkte beachten: Hat mein Arzt mir erklärt, warum die IGeL notwendig oder empfehlenswert ist? Hat mein Arzt mich informiert, ob es für den Nutzen der IGeL wissenschaftliche Belege gibt und wie verlässlich diese sind? Fühle ich mich von meinem Arzt verständlich zu Nutzen der IGeL und mögliche Risiken oder Nebenwirkungen beraten? Gibt es eine schriftliche Vereinbarung und deren voraussichtlichen Kosten? Habe ich in der Arztpraxis eine Entscheidungshilfe oder Hinweise auf weiterführende Informationen bekommen? Habe ich das Gefühl, dass ich mich frei für oder gegen eine vorgeschlagene IGeL entscheide? Habe ich für meine Entscheidung eine angemessene Bedenkzeit, oder kann ich eine Zweitmeinung einholen.
Wiederbelebungsgerät wird demonstriert
Im Rahmen der „Woche der Wiederbelebung“ wurde die Funktion eines automatischen Wiederbelebungsgerätes (AED) demonstriert und jeder konnte sich selbst mit dem Gerät vertraut machen. Stefan Spieren hält an seiner Praxis in Hünsborn ein frei zugängiges Gerät für alle Bürgerinnen und Bürger vor und erklärte die Bedienung, in welchem alle gängigen Geräte sich ähneln. In einer letzten Diskussionsrunde mussten noch viele Fragen von beiden Referenten beantwortet werden
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