Urteil fällt in der kommenden Woche

Überfall auf Taxifahrerin: Rechtsanwälte sehen keinen versuchten Mord


Der Überfall auf die Taxifahrerin sorgte im November für Schlagzeilen. Inzwischen haben sich die Angeklagten bei ihr entschuldigt. von Kerstin Sauer
Der Überfall auf die Taxifahrerin sorgte im November für Schlagzeilen. Inzwischen haben sich die Angeklagten bei ihr entschuldigt. © Kerstin Sauer

Die Plädoyers sind gehalten, Staatsanwalt und Rechtsanwälte haben ihre Anträge bekannt gegeben. Am nächsten Freitag, 5. Juni, werden die Urteile verkündet: Welche Strafen erhalten die drei jungen Männer, die im November eine Oberhundemer Taxifahrerin brutal überfallen und ausgeraubt haben?


Rückblick: In der Nacht vom 18. auf den 19. November 2014 hatten die drei Freunde – damals 15, 19 und 23 Jahre alt – eine Taxifahrerin von Altenhundem zum Sportplatz nach Albaum gelockt und diese dort überfallen. Eine geplante Tat, wie das Trio später zugab: Der Jüngste, der hinter der Taxifahrerin saß, legte ihr von hinten ein Kabel um den Hals und zog kräftig zu. Die beiden anderen Täter schlugen mit Fäusten und Schlagstock auf sie ein. Danach flüchteten die Drei zu Fuß mit einer Beute von 250 Euro. Die Taxifahrerin musste im Krankenhaus behandelt werden.
"Tod in Kauf genommen"
Einen „versuchten Mord“ sah Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker in der Tat, wie er in seinem Plädoyer am Donnerstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen erklärte. Die Täter hätten den Tod eines Menschen in Kauf genommen, außerdem hätten sie nach einem festen Plan gehandelt. Daher forderte Münker für die beiden jüngsten Angeklagten fünf bzw. sechs Jahre Jugendstrafe, für den 23-Jährigen, der zum Tatzeitpunkt schon als Erwachsener galt, zehn Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht. Forderungen, die die Angeklagten sichtlich schockierten.
Gut entwickelt
Am heutigen Freitag, 29. Mai, standen nun die Plädoyers der Rechtsanwälte an. Alle betonten, dass es sich bei der Tat nicht um versuchten Mord oder versuchten Mord durch Unterlassen handele. Der Anwalt des jüngsten Täters beantragte für seinen Mandanten ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Seine Begründung: Eine Haftstrafe sei kontraproduktiv, da der inzwischen 16-Jährige derzeit sehr gut in einer Einrichtung für auffällig gewordene Jugendliche untergebracht sei, dort bewacht und betreut werde und sich sehr gut entwickelt habe. Für den zweiten Jugendlichen beantragte dessen Rechtsanwalt eine Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Bei dem erwachsenen Täter galt es, mehrere Taten – den Überfall, Sachbeschädigung und Brandstiftung - abzugleichen. Daher beantragte seine Anwältin eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Die Urteile werden am Freitag, 5. Juni, verkündet.
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