Attacke auf Polizisten mit frisiertem Mofa

16-Jähriger ohne Führerschein und mit alten Kennzeichen unterwegs


 von Symbol Matthias Clever
© Symbol Matthias Clever

Erst entzog er sich mehrfach einer Geschwindigkeitskontrolle, dann attackierte er einen Polizeibeamten: Ein 16-Jähriger, am Dienstagabend in Rhode mehrfach geblitzt und ohne Führerschein auf einem "frisierten" Mofaroller unterwegs, muss sich nun wegen mehrerer Vergehen verantworten.


Der Jugendliche befuhr mit seinem Mofa gegen 18 Uhr mehrfach die Alte Landstraße in Rhode in beide Richtungen. Dabei fiel er durch seine hohe Geschwindigkeit einem Polizeibeamten auf, der zu dieser Zeit dort mit dem Radarwagen die Geschwindigkeit überwachte. Der Mofafahrer konnte sich jedes Mal der Geschwindigkeitskontrolle entziehen. Als er sich zum wiederholten Mal dem Zivilwagen mit hoher Geschwindigkeit näherte, stieg der Beamte aus und gab dem Mofafahrer deutliche Haltezeichen. Der junge Mann hielt jedoch nicht an, sondern steuerte unvermittelt auf den Ordnungshüter zu. Um nicht von dem Zweiradfahrer erfasst zu werden, musste der Polizist im letzten Moment einen Sprung zur Seite hinlegen. Unmittelbar darauf wurde der Mofafahrer von der Geschwindigkeitsmessanlage mit 58 km/h erfasst und flüchtete von der Kontrollstelle.
Jugendlicher leugnet Vergehen zunächst
Anhand des abgelesenen Kennzeichens fand die herbeigerufene Polizeistreife die Wohnanschrift des 16-jährigen Fahrzeugführers heraus. Dort angetroffen, leugnete er zunächst vehement, das Mofa gefahren zu haben. Als ihm jedoch die Beweisfotos der Radaranlage vorgelegt wurden, räumte er den Verstoß ein und gab zu, das Mofa technisch umgerüstet zu haben. Er hatte auch alte Kennzeichen an seinem nicht versicherten Zweirad angebracht. Darüber hinaus war er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Beamten stellten das frisierte Mofa sicher. Gleichzeitig leiteten sie ein Strafverfahren unter anderem wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz ein. (LP)
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