Wahlantrag für Unionsbürger ohne Meldepflicht


 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz

Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach Paragraph 23 von der Meldepflicht befreit sind, können sich bis zum 28. August im Rathaus der Gemeinde Finnentrop ins Wahlverzeichnis eintragen lassen.


Um bei der Kommunalwahl am 13. September ebenfalls ihre Stimme abgeben zu dürfen, müssen wahlberechtigte Unionsbürger einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Möglich ist das bei der Gemeinde Finnentrop, Bereich Wahlen, Am Markt 1, 57413 Finnentrop. Von der Meldepflicht befreit sind: • Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben oder • Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften besteht. (Quelle: Homepage der Gemeinde Finnentrop)
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