Einheitliche Parkregelung in der Innenstadt

Stadt stellt neues Konzept vor: Weniger Schilder und Tempo 30


In Altenhundem wird kurzfristig ein neues Parkkonzept umgesetzt. Im Innenstadtbereich soll eine eingeschränkte Halteverbotszone eingerichtet werden, die das Parken innerhalb der markierten Flächen zulässt. Vier Schilderpfosten kennzeichnen die Zone, in der Tempo 30 gilt, an deren Beginn und Ende, wodurch laut Pressemitteilung der Stadt rund 60 Parkschilder abgebaut werden können.


Die Neuerung bedeutet darüber hinaus das Ende der bislang unterschiedlichen Parkregelungen mit Parkscheibe- und -schein. Künftig muss hier grundsätzlich ein Ticket am Automaten gezogen werden. Auf allen bewirtschafteten Parkflächen einschließlich der Innenstadtzone dürfen Autofahrer künftig drei Stunden lang ihr Fahrzeug abstellen, teilt die Stadt weiter mit. Von dieser weiteren Neuregelung ausgenommen sind das Parkhaus und die Marktgarage. Davon verspricht sich die Verwaltung „eine Verbesserung für die Kurzzeitparker auf den zentrumsnahen Parkflächen". Die außerhalb des Innenstadtbereichs gelegenen Parkplätze im Wigey, bei Schneiders Hof und an der Sauerlandhalle stehen Dauerparkern weiterhin kostenlos zur Verfügung.
Die Änderungen im Einzelnen:
• Im Bereich Helmut-Kumpf-Straße/ Am Rathaus/ Gartenstraße/ In den Höfen gilt die neue Zonenregelung mit Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Parkscheinpflicht. • Die bisher unbewirtschafteten Parkflächen vor der Sparkasse und vor dem Caritas-Gebäude werden mit Parkscheinpflicht in die Parkraumbewirtschaftung mit einbezogen. • Im Bereich der Hundemstraße von Mode Fischer bis Café Hufnagel gilt zukünftig die Parkscheinpflicht anstatt der Parkscheibenpflicht. • Die privaten Parkflächen am Hundem-Lenne-Center sowie der Parkplatz vor Elektro Kalembasi (Wigeystraße 3) werden mit in die öffentliche Parkraumbewirtschaftung einbezogen. Hier darf 2 Stunden kostenlos geparkt werden, die 3. Stunde kostet 1 Euro.
Die von der Politik beschlossenen Maßnahmen sollen zu „mehr Klarheit und Übersichtlichkeit beim Parken" führen, teilt die Verwaltung weiter mit. Die geltenden Gebührentarife inklusive der sogenannten „Brötchen-Taste“ (30 Minuten kostenloses Parken) sollen sich nicht verändern. Mit der Zonenregelung im Innenstadtbereich setzt die Stadt die „Lichtung des Schilderwaldes“ fort, die sich auch auf die Verkehrssicherheit positiv auswirken solle. Entlang der Bundes- und Landstraßen sei bereits ein Großteil der „überflüssigen Schilder"entfernt worden. (LP)
 von Stadt Lennestadt
© Stadt Lennestadt
Artikel teilen: