Winterdienst-Regelung: Uhrzeiten und Pflichten in Finnentrop
Hinweise der Verwaltung
- Finnentrop, 12.02.2018

Finnentrop. Mal Sonne, mal Regen und zwischendurch auch Schnee und Eis: Der Winter zeigt sich seit Wochen äußerst wechselhaft. Die Gemeinde Finnentrop hat jetzt Informationen zum Winterdienst herausgegeben. Darin weist die Verwaltung besonders darauf hin, dass Schnee und Eis nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn geschaufelt werden darf. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Mindestbreite von einem Meter von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dieses nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Bei Verstößen können im Einzelfall auch Bußgelder verhängt werden.
Des Weiteren wird darum gebeten, Pkws – soweit möglich – auf den privaten Grundstücken abzustellen. Fahrzeuge, die mangels vorhandener Stellplätze am Straßenrand abgestellt werden müssen, sind so zu parken, dass es nicht zu Behinderungen der Räumfahrzeuge kommt. Nur wenn der Räumdienst ungehindert arbeiten kann, sind Ihre Grundstücke von Müllabfuhr, Post, Krankenwagen und Feuerwehr erreichbar.
Für Ihre Mithilfe sagt der Bereich Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Finnentrop ,Herzlichen Dank´!“
