Weichenstellung für neue Nutzung des ehemaligen Metten-Betriebsgeländes
Konsensvereinbarung unterschrieben
- Finnentrop, 06.02.2025
- Verschiedenes
- Von Nicole Voss

Finnentrop. Der Weg zur weiteren Entwicklung des früheren Betriebsgeländes der Firma Metten eröffnete sich am Mittwochnachmittag, 5. Februar, durch den Abschluss einer Konsensvereinbarung. Die Vereinbarung unterschrieben NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach , Finnentrops Bürgermeister Achim Henkel und NRW.URBAN-Geschäftsführer Henk Brockmeyer.

Ministerin Ina Scharrenbach sagte: „Brachflächen sind offene Wunden in unseren Städten und Gemeinden. Mit der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Bau.Land.Leben“ wollen wir diese Wunden schließen und Brachflächen wieder zu Bauflächen aktivieren.
Die Gemeinde Finnentrop wird mit Know-how und Personal seitens des landeseigenen Unternehmens NRW.URBAN unterstützt, um eine passende Nutzung für das frühere Betriebsgelände zu finden. So schaffen wir es, dass städtebaulich kostbare Flächen eine Zukunftsperspektive bekommen.“

Bürgermeister Achim Henke betonte: „Die Zukunft dieses Standorts ist eine lebendige Adresse Finnentrops und die logische Konsequenz der Entwicklung der Tallage mit dem Lennepark sowie der Aufwertung der Bamenohler Straße.

Wohnangebote, die der Nachfrage gerecht werden, verbunden mit kurzen Wegen zu Gesundheitsdienstleistungen, Einzelhandel und eventuell Hotellerie in unmittelbarer Nähe zur zentralen Verkehrsstation erhöhen die Attraktivität unserer gesamten Gemeinde weiter.“
Dass die Gemeinde Finnentrop dabei mit dem Land NRW und der Firma Metten an einem Strang ziehe, stimme ihn zuversichtlich, jetzt den Nutzungswandel am Standort zu vollziehen.“

Henk Brockmeyer, Geschäftsführer der NRW.URBAN, sagte, dass „Bau.Land.Partner“ für viele Kommunen das fehlende Puzzlestück sei, neue Nutzungsmöglichkeiten eines brachliegenden Standorts einzuleiten.

„Wir werden planerische, technische und ökonomische Fragestellungen prüfen und die Umsetzungsstrategie vorbereiten. Auf dieser Basis kann die Gemeinde über den Grunderwerb entscheiden und so die Erschließung vorantreiben“, so Henk Brockmeyer.

Voraussetzung dafür sei die vorangegangene Erklärung des Eigentümers zu seiner Verkaufsbereitschaft. Als Zeitrahmen für die Erstellung der Gutachten nannte Brockmeyer sechs Monate.


Eine Herausforderung ist es dabei sicherlich, zu prüfen, ob der hinter dem Firmengebäude befindliche Hang etwaigen Veränderungen am Gebäude standhält.
