Verwaltungsgericht entscheidet: Lenscheid bleibt gesperrt

Eilverfahren


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 von Nicole Voss
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Rönkhausen. Schlechte Nachricht für Motorradfahrer: Das Verwaltungsgerichts Arnsberg hat mit Beschluss vom Mittwoch, 22. Juli, im Eilverfahren entschieden, dass die einseitige Sperrung des Lenscheids für Motorradfahrer an Wochenenden und Feiertagen vorläufig bestehen bleibt.


In der Begründung bezieht sich das Gericht auf die sechs Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien. Zur Erklärung: Im Zeitraum 2009 bis 2019 wurden 58 Unfälle unter Beteiligung von Krafträdern aktenkundig, dabei verloren fünf Motorradfahrer ihr Leben, 37 wurden schwer und 19 leicht verletzt. 54 Unfälle wurden durch Kradfahrer verursacht, wobei die häufigste Unfallursache nicht angepasste Geschwindigkeit war.

Die Kammer schreibt in ihrer Entscheidung: Diese Entwicklung sei der Beleg dafür, dass an diesen Stellen das Risiko für Verkehrsunfälle deutlich höher sei.
Landesstraße mit überregionaler Verkehrsbedeutung
Der Kreis Olpe habe auch das ihm zustehende Ermessen, ob und welche Maßnahmen er zur Beseitigung der Gefahrenlage ergreife, fehlerfrei ausgeübt. 

Eine mobile oder stationäre Geschwindigkeitsüberwachung sei mangels Frontkennzeichen der Motorräder und angesichts der Unmöglichkeit der Identifizierung von Fahrern mit geschlossenem Visier nicht zielführend.

In den vergangenen Jahren durchgeführte, personalintensive polizeiliche Überwachungsmaßnahmen hätten nicht zum gewünschten Erfolg geführt, da die Strecke regelmäßig gezielt ausgekundschaftet werde. Verkehrsordnungswidriges und gefährliches Verhalten sei allenfalls punktuell am Kontrolltag unterbunden worden.
Ausnahmegenehmigungen möglich
Die Kammer führt ferner aus, der Kreis Olpe habe mit der bis Ende Oktober befristeten Streckensperrung nur am Wochenende und an den Feiertagen auch eine Anordnung getroffen, die einzelne Personen und die Allgemeinheit nicht übermäßig belaste.

Da zudem die Sperrung nur in Fahrtrichtung Sundern angeordnet worden sei, seien Rundfahrten im Sauerland bei entsprechender Planung auch unter Nutzung der Straße über den Lenscheid weiterhin möglich.
Kreis Olpe begrüßt Entscheidung
Der Kreis Olpe und die Gemeinde Finnentrop begrüßten die Entscheidung. Heinz Kirchhoff, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr des Kreises Olpe: „Mit dieser Entscheidung stützt das Gericht unsere Bemühungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Ich bin zuversichtlich, dass die Straßensperrung auch im Hauptverfahren Bestand haben wird.“

Sofern ein Motorradfahrer diese Strecke in Fahrtrichtung Rönkhausen aus beruflichen oder dringenden privaten Gründen auch am Wochenende oder an Feiertagen befahren müsse, könne dieser eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen.
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