Verwaltungsgericht entscheidet: Lenscheid bleibt gesperrt
Eilverfahren
- Finnentrop, 23.07.2020
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Rönkhausen. Schlechte Nachricht für Motorradfahrer: Das Verwaltungsgerichts Arnsberg hat mit Beschluss vom Mittwoch, 22. Juli, im Eilverfahren entschieden, dass die einseitige Sperrung des Lenscheids für Motorradfahrer an Wochenenden und Feiertagen vorläufig bestehen bleibt.
Die Kammer schreibt in ihrer Entscheidung: Diese Entwicklung sei der Beleg dafür, dass an diesen Stellen das Risiko für Verkehrsunfälle deutlich höher sei.
Eine mobile oder stationäre Geschwindigkeitsüberwachung sei mangels Frontkennzeichen der Motorräder und angesichts der Unmöglichkeit der Identifizierung von Fahrern mit geschlossenem Visier nicht zielführend.
In den vergangenen Jahren durchgeführte, personalintensive polizeiliche Überwachungsmaßnahmen hätten nicht zum gewünschten Erfolg geführt, da die Strecke regelmäßig gezielt ausgekundschaftet werde. Verkehrsordnungswidriges und gefährliches Verhalten sei allenfalls punktuell am Kontrolltag unterbunden worden.
Da zudem die Sperrung nur in Fahrtrichtung Sundern angeordnet worden sei, seien Rundfahrten im Sauerland bei entsprechender Planung auch unter Nutzung der Straße über den Lenscheid weiterhin möglich.
Sofern ein Motorradfahrer diese Strecke in Fahrtrichtung Rönkhausen aus beruflichen oder dringenden privaten Gründen auch am Wochenende oder an Feiertagen befahren müsse, könne dieser eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen.