Vermeintlicher sexueller Übergriff: Finnentroper Angeklagter freigesprochen

Staatsanwalt forderte Haftstrafe


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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Finnentrop/Siegen. Ein 50-jähriger Mann aus Finnentrop hat sich seit Juli vor dem Siegener Landgericht wegen eines vermeintlich sexuellen Übergriffs verantworten müssen. Am Freitag, 13. August, ist der Mann nun im Rahmen der Urteilsverkündung frei gesprochen worden. Obwohl Staatsanwalt Christopher Lenz eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten gefordert hatte, entschied die Kammer rund um Richterin Elfriede Dreisbach auf Freispruch.


Die 1. Große Strafkammer sah es als nicht erwiesen an, dass der Mann im Mai 2019 eine zum Tatzeitpunkt 27-Jährige zum Beischlaf genötigt und körperlich misshandelt hat. Zur Begründung hieß es, dass kein Vorsatz erkennbar sei. Zudem hatten sich Angeklagte und Klägerin schon vor dem vermeintlichen Tatzeitpunkt mehrmals getroffen.

Konkret warf die Klägerin dem 50-jährigen Mann Folgendes vor: Als die 27-jährige die Wohnung des Angeklagten nach einem Besuch verlassen wollte, habe dieser sie daran gehindert. Er habe sie aufs Bett geschubst und sexuelle Handlungen an seinem Opfer vorgenommen.

Auch der Angeklagte hatte während der Verhandlung die Beschuldigungen mehrfach von sich gewiesen. Sexuelle Handlungen hätten im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden. Diese Position teilte auch die Kammer.

Gutachterin diagnostiziert widersprüchliches Verhalten

Auch das widersprüchliche Verhalten, das von der hinzugezogenen Gutachterin Dr. Carola Spaniol, ärztliche Leiterin der LWL-Maßvollzugsklinik in Rheine, der Klägerin habe dazu beigetragen, dass sich die Kammer für den Freispruch entschied.

Die 27-Jährige habe gemäß Gutachten im Allgemeinen ein unzuverlässiges Verhalten an den Tag gelegt. Dieses habe sich dadurch geäußert, dass die Frau mehrfach Termine nicht wahrgenommen habe. Viele der Verletzungen, die sich die Klägerin zugezogen habe, seien zudem durch epileptische Anfälle gekommen.

Das Urteil der Kammer steht somit gegensätzlich zu dem was die Staatsanwaltschaft Siegen gefordert hatte. Auf Anfrage von LokalPlus bei der Staatsanwaltschaft Siegen gab Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss bekannt, dass man den Vorgang prüfen werde und schauen, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden. Die Revisionsfrist liegt bei einer Woche.

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