Urteil rechtskräftig: Neun Jahre Haft für Mord an Rentner in Finnentrop
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
- Finnentrop, 05.06.2025
- Blaulicht
- Von Nils Dinkel
Finnentrop/Karlsruhe. Das Urteil gegen einen jungen Wendener wegen Mordes an einem Rentner aus Finnentrop ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte auf LokalPlus-Nachfrage mit, dass die Revision als unbegründet verworfen wurde. Bereits zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Siegen ihre Revision zurückgezogen. Damit bleibt es bei dem Strafmaß von neun Jahren Jugendhaft, das die Jugendkammer des Landgerichts Siegen im Juli 2024 verhängt hatte.
Die Tat hatte im Januar 2024 für Entsetzen gesorgt: Der junge Mann, zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt, war nach eigenen Angaben zufällig in Finnentrop gelandet und geriet dort mit einem 72-jährigen Mann in Streit. Der Rentner soll ihn beleidigt haben, woraufhin der Täter laut Urteil mit einem mitgeführten Küchenmesser 14 Mal auf das Opfer einstach. Der schwer verletzte Mann schleppte sich noch fast bis zu seinem Zuhause, bevor er zusammenbrach und wenig später starb.
Die Siegener Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Sabine Metz-Horst hatte in dem Verfahren das Mordmerkmal der Heimtücke festgestellt – nicht jedoch die von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage ebenfalls angenommenen niedrigen Beweggründe und die besondere Schwere der Schuld. Trotz Geständnisses und jungen Alters des Angeklagten hatte Staatsanwalt Rainer Hoppmann 13 Jahre Haft gefordert.
Die Kammer blieb mit neun Jahren unter dieser Forderung. Der Angeklagte leide laut einem Gutachten an einer Störung des Sozialverhaltens und verfolge ein eigenes, von Normen losgelöstes Weltbild. Richterin Metz-Horst merkte im Prozess an, dass er die Dinge völlig anders sehe als die meisten Zuhörer im Gerichtssaal.
Verteidiger Thomas Trapp hatte auf Wunsch seines Mandanten nach dem Urteil Revision eingelegt. Er plädierte weiterhin für Totschlag mit einem Strafmaß unter zehn Jahren. Der BGH hat diesen Vorstoß nun abgelehnt. Das höchste deutsche Strafgericht fand keine Rechtsfehler in der Entscheidung des Landgerichts.
Der Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt Dominik Petereit, der die Kinder des Opfers vertritt, hatte auf ein höheres Strafmaß gehofft. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls beim BGH eingereicht wurde, war bereits zuvor zurückgezogen worden – nach Prüfung des schriftlichen Urteils habe man keine angreifbaren Rechtsfehler erkennen können.
Mit der Entscheidung aus Karlsruhe ist der Fall nun strafrechtlich abgeschlossen. Der junge Mann muss die Strafe vollständig verbüßen. Ein weiterer Rechtsweg ist nicht mehr möglich. Allerdings steht noch ein Zivilprozess gegen den Verurteilten aus.