Urteil bestätigt Recht auf Auskünfte

Verwaltungsgericht entscheidet Rechtsstreit zwischen Bürgermeister Heß und FÜR-Fraktionschef Vollmert


  • Finnentrop, 22.04.2016
  • Von Sven Prillwitz
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    Redaktion

 von Symbol © Irochka / lia
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Die Freien Wähler für Finnentrop fühlen sich bestätigt und sprechen von einer „kräftigen Klatsche“ für Bürgermeister Dietmar Heß. Der wiederum wirft FÜR-Fraktionschef Christian Vollmert ein neuerliches Störmanöver vor. Es sind die ersten Reaktionen beider Lager auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zum einem seit langem schwelenden Rechtsstreit, in dem es um detaillierte Auskünfte über Anzahl, Aufwand und Kosten von gerichtlichen Auseinandersetzungen der Gemeinde Finnentrop in einem Zeitraum von zehn Jahren geht.


Um diese Auskünfte hatten die Freien Wähler in Person von Christian Vollmert erstmals Ende September 2014 gebeten – in Form eines später auch noch erweiterten Fragekatalogs. Begründung: Aus den Rechtsstreitigkeiten hätten sich „wiederholte, für die Gemeinde Finnentrop nachteilige Entscheidungen verschiedener Gerichte“ ergeben. Bürgermeister Heß beantwortete vereinzelte Fragen, ließ andere offen und berief sich auf einen unverhältnismäßigen sachlichen und personellen Aufwand für die Verwaltung. Die Gemeinde führe keine Statistik über Rechtsstreitigkeiten, erklärte Heß im November 2014. Die Freien Wähler schalteten daraufhin im Januar 2015 die Kommunalaufsicht ein und zogen schließlich vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Arnsberg kam nun zu dem Ergebnis, dass die Freien Wähler tatsächlich das Recht auf detaillierte Auskünfte haben. In dem Urteil heißt es, dass die „bislang vorgenommene Beantwortung“ der Fragen rechtswidrig sei sowie „in weiten Teilen unvollständig und teilweise unzutreffend“. Damit sei der Kläger (Christian Vollmert) „in seinen organschaftlichen Rechten“ als Mitglied des Gemeinderates verletzt worden.
„Belehrung des Bürgermeisters“
„In dem Urteil wird der Bürgermeister belehrt, wie er Anfragen von Ratsmitgliedern zu behandeln hat“, kommentieren die Freien Wähler das Urteil aus Arnsberg in einer Pressemitteilung. Die Partei dankt ihrem Vorsitzenden Christian Vollmert, der in dem Verfahren kurz vor der Verhandlung als Kläger auftrat, „für seine Beharrlichkeit“. Damit habe sich Vollmert für das „umfassende Auskunftsrecht“ von Ratsmitgliedern und ihre „Kontrollfunktion des Rates“ eingesetzt. Von dem Urteilsspruch versprechen sich die Freien Wähler nicht nur in dieser Angelegenheit „eine umfassende und vor allem in allen Inhalten zutreffende Beantwortung“ von Anfragen durch Dietmar Heß. Auch für die Zukunft pocht die Partei auf detaillierte Antworten des Bürgermeisters.
Heß: Vollmert will nur stören
Der wiederum zeigte sich nach der Entscheidung aus Arnsberg „hin- und hergerissen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde. „Im Urteilsspruch ist allerdings nur die Feststellung enthalten, der Kläger sei in seinen organschaftlichen Rechten verletzt. Eine exakte Aufforderung zur Beantwortung weiterer Fragen enthält das Urteil insoweit nicht“, wird Heß zitiert. Er halte eine Beantwortung aller Fragen „nach wie vor für unverhältnismäßig“. Und dann holt der Bürgermeister zu einer Breitseite gegen Vollmert aus, der „wie gewohnt nur ein Ziel habe: zu stören oder besser die Verwaltung gleich lahmzulegen“. In der Stellungnahme der Gemeinde wird auch Nina Klauke zitiert. Die Leiterin der Geschäftsstelle des Rates betont ebenfalls, dass sich eine Statistik über die Rechtsstreitigkeiten der Kommune über einen Zeitraum von zehn Jahren lediglich durch „umfangreiche Aktensuche und –durchsicht“ möglich sei. Zu „gezielten Fragen“ hätte die Gemeinde Christian Vollmert Auskunft gegeben; der FÜR-Fraktionschef habe – trotz mehrfacher Anfrage – jedoch nicht einmal mitgeteilt, „für welchen Teil seiner Arbeit er das alles benötige“. Die Gemeinde Finnentrop werde nun „in Ruhe“ prüfen, ob sie Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg einlegt.
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