Ein alkoholisierter Fahrzeugführer verursachte am Donnerstagabend, 10. September, in Rönkhausen einen Verkehrsunfall.
Auf seiner Fahrt auf der Kilianstraße in Richtung Plettenberg geriet der 78-jährige Autofahrer vermutlich auf Grund einer leichten Alkoholisierung so weit nach links auf den Gegenfahrstreifen, dass sein Außenspiegel mit dem Außenspiegel eines entgegenkommenden Pkw zusammenstieß. Die eingesetzten Polizeibeamten bemerkten Alkoholgeruch in der Atemluft des 78-Jährigen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von knapp mehr als 0,3 Promille. Daher wurde ihm auf der Wache eine Blutprobe entnommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Promillegrenzen im Straßenverkehr hin. Wird ein Fahrzeugführer mit einem Wert mit mehr als 1,1 Promille angehalten, gilt er als absolut fahruntüchtig. Gegen ihn wird ein Strafverfahren eingeleitet und ihm droht neben einer deftigen Geldstrafe der längerfristige Entzug des Führerscheins. Aber auch Werte unter 1,1 Promille können strafrechtlich relevant sein. Bei einem Wert zwischen 0,3 bis 1,1 Promille kann ein Fahrzeugführer als relativ fahruntüchtig angesehen werden. Das ist der Fall, wenn zu der Alkoholisierung noch Ausfallerscheinungen hinzukommen. Ausfallerscheinungen können vorliegen, wenn ein Fahrzeugführer beispielsweise bei „Rot“ über eine Ampel fährt, er in Schlangenlinien fährt oder einen Verkehrsunfall verursacht, wie im oben genannten Fall.
Im Übrigen begeht keine Straftat, jedoch eine Ordnungswidrigkeit, wer als Fahrzeugführer mit einem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille angehalten wird. Dann erwartet den Fahrer in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Daher appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, auch bei geringem Alkoholkonsum das Fahrzeug stehen zu lassen. Zur Vollständigkeit: Für Führerschein-Neulinge gilt bis zum 21. Lebensjahr und in der zweijährigen Probezeit die 0,0-Promille-Grenze. (LP)