Tödliche Messerattacke in Finnentrop: Mordanklage gegen 18-Jährigen

Volle Schuldfähigkeit bescheinigt


  • Finnentrop, 23.04.2024
  • Blaulicht
  • Von Wolfgang Schneider
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Ein RTW und ein Leichenwagen stehen am Tattag auf der Kirchstraße in Finnentrop. von Kai Osthoff
Ein RTW und ein Leichenwagen stehen am Tattag auf der Kirchstraße in Finnentrop. © Kai Osthoff

Finnentrop. Ein Tötungsdelikt hat zu Jahresbeginn für Erschütterung in Finnentrop und darüber gesorgt: Ein 18-jähriger Wendener soll einen 72-jährigen Finnentroper auf offener Straße mit einem Messer tödlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Siegen hat die Anklageschrift vorgelegt und wirft dem mutmaßlichen Täter Mord vor. Der Prozess soll voraussichtlich im Juni beginnen.


Am Mittwoch, 3. Januar, war der 72-jährige Rentner mit lebensgefährlichen Stichverletzungen in Finnentrop gefunden worden. Er verstarb trotz Rettungsmaßnahmen kurz darauf. Ein 18-jähriger Heranwachsender hatte sich noch am selben Tag bei der Polizei gemeldet und die Tat gestanden. Am Tag darauf wurde er dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Bei der Obduktion des Opfers stellten die Gerichtsmediziner zahlreiche Stichverletzungen fest. Todesursächlich war laut den Ermittlern ein direkter Stich ins Herz. Tatwaffe sei höchstwahrscheinlich ein Messer gewesen.

Prozess vor der Jugendkammer

Das genaue Motiv und die Umstände der Tat sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der 18-jährige Wendener hat in den Vernehmungen die Tat zwar eingeräumt und ist geständig, hat aber zum Motiv der Bluttat keine Angaben gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Heranwachsenden in ihrer Anklageschrift Heimtücke und niedere Beweggründe vor und sieht deshalb die Mordmerkmale als erfüllt an.

Laut Staatsanwalt Rainer Hoppmann liegt inzwischen ein psychiatrisches Gutachten vor. Darin werde dem 18-Jährigen die volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der Bericht der Jugendgerichtshilfe wird vor dem Beginn der Hauptverhandlung allerdings nicht öffentlich gemacht.

Hoppmann geht davon aus, dass der Prozess voraussichtlich im Juni vor der Jugendkammer des Siegener Landgerichts, die als Schwurgericht tagt, beginnen wird. Es wird nach jetzigem Stand öffentlich verhandelt.

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