Stellungnahme der Freien Wähler zur „Verweigerungshaltung der CDU“
- Finnentrop, 20.07.2019

Finnentrop. Die Freien Wähler stellten in der vergangenen Ratssitzung den Antrag, die Verbindungsqualität des ÖPNV in der Gemeinde Finnentrop zu ermitteln um daraus eine Handlungsstrategie zur besseren Taktung der Fahrzeiten abzuleiten. Der Antrag wurde abgelehnt. Ralf Helmig von der CDU bezeichnete den Antrag als „Schaufensterantrag“. Dazu bezieht Christian Vollmert, Fraktionsvorsitzender der Freie Wähler Finnentrop, Stellung:

„Die Nahverkehrspläne für die Gemeinde Finnentrop sowie die gesamte Region werden vom Kreis Olpe und dem ZWS aufgestellt. Der Kreis Olpe und der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd stellen den Nahverkehrsplan natürlich nach den Bedürfnissen sowie Bedarfslage der Bevölkerung, aber auch orientiert an einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit und unter Gesichtspunkten des Klimaschutzes auf.“ Rein formal hat der Fraktionsvorsitzende der CDU mit dieser Bemerkung Recht. Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW – kennt er offenbar nicht. Denn nach §4 (1) kann der Kreis einer Gemeinde auf deren Verlangen die Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr übertragen. Warum ergreift Finnentrop nicht diese Chance, selbstbestimmend für seine Bürgerinnen und Bürger zu handeln?
Der Nachtbus sei vor Jahren krachend gescheitert. Das ist für die CDU Grund genug, das Thema endgültig begraben zu haben. Hätte die Menschheit nach diesem Prinzip gehandelt, gäbe es heute sicherlich keine Flugzeuge. Für die Fraktion der Freien Wähler aber gilt: Der Anteil der Menschen auf dem Land, der auf den ÖPNV angewiesen ist, steigt. Die Menschen werden älter, die Dienstleistungen dünnen dort aus und konzentrieren sich in den Ortsteilen Finnentrop und Bamenohl. Wer das Leitbild der Chancengleichheit ernst nimmt, weiß, dass gehandelt werden muss. Insofern handelt die CDU völlig unverantwortlich, wenn sie den Antrag der Fraktion der Freien Wähler in einer ungebührlichen Art und Weise abschmettert und ihn als „Schaufensterantrag“ bezeichnet, was immer das auch sein mag.“
