Sexueller Übergriff Finnentrop: Gutachten attestiert Persönlichkeitsstörung

Plädoyers ohne Öffentlichkeit


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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Finnentrop/Siegen. Vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Siegen muss sich ein 50-jähriger Mann aus Finnentrop verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2019 gegenüber einer 27-jährigen Frau sexuell übergriffig geworden zu sein und sie zudem verletzt zu haben (LokalPlus berichtete). Am dritten Sitzungstag am Montag, 2. August, stellte Dr. Carola Spaniol in ihrem Gutachten zwar fest, dass das Opfer eine dramatisch-theatralische Persönlichkeit habe. Gleichwohl sah sie jedoch die Schuldfähigkeit des Angeklagten als erwiesen an.


Dr. Carola Spaniol, ärztliche Leiterin der LWL-Maßvollzugsklinik in Rheine, erklärte in aller Ausführlichkeit die Charakterzüge und die Leiden des Opfers. Die 27-Jährige lege im Allgemeinen ein unzuverlässiges Verhalten an den Tag. Dieses habe sich dadurch geäußert, dass die Frau mehrfach Termine nicht wahrgenommen habe. Sowohl die eigenen Anwältin als auch mehrere Ärzte, einschließlich Spaniol selbst, wurden bei Terminen versetzt.

In den Sprechstunden habe sich dann herausgestellt, dass es bei der Frau zu Schnappatmung und Hyperventilation komme, wenn sie sich mit einem männlichen Arzt alleine in einem Raum aufhalte. Ein Oberarzt habe sich sogar hinter einer Gardine verstecken müssen und eine weibliche Bezugsperson musste immer in der Nähe sein.

Opfer hatte schon mehrere epileptische Anfälle

Dr. Spaniol führte in ihrem Gutachten fort: „Meine Patientin betreibt Ärzte-Hopping.“ Den ersten Anfall habe die 27-jährige im Dezember 2013 während einer Autofahrt erlitten. Seit diesem Zeitpunkt gebe es mindestens einen heftigen epileptischen Anfall pro Jahr. Medikamente, die der Frau verschrieben wurden, habe sie eigenmächtig abgesetzt.

Trotz verschiedener Auffälligkeiten sah Spaniol die Grundvoraussetzung für die Aussagefähigkeit als erwiesen an. Die Frau beherrsche relevante, kommunikative Kompetenzen und könne den Ablauf des sexuellen Übergriffs detailliert schildern.

Polizei findet Frau in desolatem Zustand vor

Zusätzlich zur Gutachterin wurden zwei Polizeibeamtinnen gehört. Am Tatabend wurden sie zu einem Finnentroper Supermarkt-Parkplatz gerufen. Dort fanden sie die Frau in einem desolaten Zustand vor. Beide schilderten einstimmig, dass die Frau aufgebracht gewesen sei und geweint habe. Zudem habe sie gespuckt, gewürgt und gezittert.

Die Vernehmung des Opfer sei mühsam gewesen und habe schließlich abgebrochen werden müssen. Die Frau war nicht in der Lage, Name und Adresse des Angeklagten zu nennen.

Zum Schutz des Opfers fanden die Plädoyers zum größten Teil unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt. In einem Kurz-Plädoyer der Staatsanwaltschaft betonte diese, dass sich die Anklagevorwürfe bestätigt hätten. Die Behauptungen des Angeklagten seien Schutzbehauptungen. In dem Verfahren am Landgericht Siegen ist für Freitag, 13. August, die Urteilsverkündung angesetzt.

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