Rat Finnentrop beschließt finanzielle Förderung für Schützenvereine

Investive Maßnahmen an Hallen


  • Finnentrop, 17.04.2018
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

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Finnentrop. Schützenvereine und Bruderschaften können für investive Maßnahmen an und in ihren Schützenhallen künftig eine finanzielle Unterstützung bei der Gemeinde Finnentrop beantragen. Zehn Prozent der nachgewiesenen Kosten und maximal 20.000 Euro übernimmt die Kommune pro Verein. Das hat der Rat am Dienstag, 24. April, einstimmig beschlossen.


Ohne Diskussion folgten die Gemeindeverordneten der Argumentation der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage. Zehn Schützenvereine und -bruderschaften gibt es im Gemeindegebiet, die allesamt eine eigene Halle betreiben. Aber auch örtliche Verbände und Vereine sowie die Gemeinde Finnentrop nutzen die Schützenhallen für unterschiedliche Anlässe. Für die Verwaltung bedeute das eine „erhebliche Entlastung“, weil es dadurch weniger „kommunale Einrichtungen“ brauche, heißt es in der Vorlage. Und: „Insgesamt profitiert die örtliche Gemeinschaft von dem hohen Grad an Selbstorganisation durch Vereine bzw. Bruderschaften, das ehrenamtliche Engagement prägt das Leben in der Gemeinde Finnentrop.“

Darüber hinaus falle den Schützen die „Finanzierung umfänglicher Investitionsvorhaben aus eigener Kraft“ zunehmend schwer. Das habe sich an den Anträgen zur Übernahme von Darlehen gezeigt, die der Verwaltung zuletzt vorgelegt worden seien und die allesamt „positiv beschieden wurden“. Weitere Argumente, die die Verwaltung für die Bewilligung der Zuschüsse anführt: die „lange Tradition“ der Schützenvereine und –bruderschaften und das bevorstehende 50-jährige Jubiläum der Gemeinde Finnentrop.
Nachträgliche Bezuschussung auch möglich
Maximal 180.000 Euro sind für neun Vereine und Bruderschaften vorgesehen. Diese Summe soll auf fünf Jahre zu je 36.000 Euro im kommunalen Haushalt verteilt werden. „Eine besondere Förderung“ hingegen ist für die Festhalle Finnentrop vorgesehen, in der die Gemeinde ein „Interkulturelles Begegnungszentrum“ einzurichten gedenkt. Fördergelder für dieses Projekt will die Verwaltung aus dem Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ beantragen. Dieses Vorhaben segneten die Gemeindeverordneten einstimmig ab (Bericht folgt).

Auch eine nachträgliche Bezuschussung investiver Maßnahmen, die in den „letzten drei Jahren bereits begonnen oder sogar abgeschlossen“ wurden, sollte nach Ansicht der Verwaltung möglich sein. Sollten die jährlichen Mittel im Haushalt bereits ausgeschöpft sein, „müssten die Vereine auf Vorfinanzierung und Bewilligung in den folgenden Haushaltsjahren verwiesen werden“.
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