Neuer Nutzungsvertrag für die Festhalle Finnentrop

Bürgerschützen und Gemeinde setzen Zusammenarbeit fort


  • Finnentrop, 23.11.2016
  • Von Barbara Sander-Graetz
    Profilfoto Barbara Sander-Graetz

    Barbara Sander-Graetz

    Redaktion

Besiegelten die Fortsetzung der Kooperation: (von links) Ludwig Rasche und Tanja Nennstiel von der Kulturgemeinde, Bürgermeister Dietmar Heß und Sebastian Hatzfeld, 1. Vorsitzender des BSV Finnentrop. von Barbara Sander-Graetz
Besiegelten die Fortsetzung der Kooperation: (von links) Ludwig Rasche und Tanja Nennstiel von der Kulturgemeinde, Bürgermeister Dietmar Heß und Sebastian Hatzfeld, 1. Vorsitzender des BSV Finnentrop. © Barbara Sander-Graetz

Finnentrop. Der Bürgerschützenverein Finnentrop, die Gemeinde Finnentrop und die Kulturgemeinde haben am Dienstagabend einen neuen Nutzungsvertrag für die Festhalle unterzeichnet. Die alte Vereinbarung war nach 50 Jahren ausgelaufen.


Das damals getroffene Arrangement (siehe Infokasten) aber hat sich bewährt und wird mit einer kleinen Änderung fortgesetzt. „Auch wir wollen weiterhin Kultur in der Festhalle“, erklärte Bürgermeister Dietmar Heß bei der jetzigen Vertragsunterzeichung. „Allerdings legen wir den Vertrag nicht wieder auf 50 Jahre fest, sondern unbefristet mit einer zweijährigen Kündigungsfrist.“ Auch  zukünftig sei die Nutzung der Halle, deren Eigentümer der Bürgerschützenverein ist, mietfrei. Nur für die Nebenkosten muss die Gemeinde aufkommen.

Man habe auch eine Diskussion darüber geführt, ein Haus der Wirtschaft und Kultur zu errichten. Aber „wir wissen auch, es ist schwer genug, so eine Halle zu unterhalten“, sagte Heß. Daher wolle die Verwaltung dem Bürgerschützenverein auch in Zukunft auf anderem Gebiet helfen. „Wir versuchen, über Förderprogramm Hilfe zu bekommen. Wäre die Festhalle eine Stadthalle wie in anderen Kommunen, wäre das möglich.“
Notwendige Neuausrichtung der Halle
Notwendig ist eine Neuausrichtung der Festhalle auf jeden Fall. Das betonte auch der Vorsitzende Sebastian Hatzfeld. „Wir müssen zum einen energetische Maßnahmen ergreifen, um die Heizkosten zu senken, aber auch architektonische Veränderungen vornehmen, um kleinere Räumlichkeiten innerhalb der Halle zu ermöglichen. Erste Planungen werden gerade erstellt.“

Nach der Unterzeichnung zwischen Bürgerschützenverein und Gemeinde übertrug letztere durch einen weiteren Vertrag das „operative Geschäft“ mit allen Rechten und Pflichten auf die Kulturgemeinde Finnentrop. Die Gemeinde wird zukünftig mit 5000 Euro die Kulturgemeinde unterstützen, um weiterhin Kultur in der Festhalle möglich zu machen.
Hintergrund des Nutzungsvertrages
1959 war die Festhalle feierlich seiner Bestimmung übergeben worden. Zuvor hatten die Bürgerschützen in unzähligen Stunden die Halle in Eigenleistung gebaut. Eine Gemeinschaftsleistung, die in die Geschichte des Vereins eingegangen ist. Der BSV hatte durch den Bau der Festhalle auch die Voraussetzung für kulturelle Veranstaltungen geschaffen und wertvolle Impulse für das Kultur in Finnentrop gegeben. Auf die Dauer gesehen konnte man jedoch auf diesem Gebiet nur mit einer weitaus größeren und moderner ausgestatteten Bühne bestehen. Kosten, die die Schützen allein nicht zu stemmen imstande waren.

Das war dem damaligen Amtsbürgermeister Grauheer und Amtsdirektor Volllmer zur Genüge bekannt. Durch ihre Initiative und den Wohlwollen der Vertreter das einstigen Amtes Serkenrode, dessen Rechtsnachfolgerin die Gemeinde Finnentrop ist, ließ sich der Kreistag Meschede im Jahre 1967 dazu bewegen, für den Umbau der Halle einen Zuschuss von 285.000 D-Mark zur Verfügung zu stellen. Allerdings musste sich der Bürgerschützenverein verpflichten, die Festhalle 50 Jahre lang kostenfrei für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Erstattet wurden lediglich die fixen Kosten für Energieverbrauch und Reinigung.
Artikel teilen: