Nachträgliche Abbuchung von Grundbesitzabgaben noch im Januar

Gemeinde Finnentrop


Das Rathaus Finnentrop. von Nicole Voss
Das Rathaus Finnentrop. © Nicole Voss

Finnentrop. Zum regulären Termin Mitte November konnte keine Abbuchung der fälligen Teilbeträge an Grundbesitzabgaben erfolgen. Das galt auch für Gewerbesteuerforderungen. Derzeit wird verwaltungsintern in Abstimmung mit der S-IT an der zeitnahen Nachholung der Abbuchungen gearbeitet.


Um Überraschungen beim Blick auf den Kontoauszug vorzubeugen, weist die Gemeinde Finnentrop darauf hin, dass die eigentlich im November 2023 fälligen Beträge aller Voraussicht nach noch im laufenden Monat Januar nachträglich abgebucht werden. Dies gilt natürlich nur dann, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt und der fällige Betrag nicht vorab per Überweisung ausgeglichen wurde.

Die Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024 erfolgt voraussichtlich Anfang Februar. Zum nächsten regulären Steuertermin, also dem 15. Februar, sollen die Abbuchungen dann wieder fälligkeitsgenau umgesetzt werden.

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