Leserbrief zum ÖPNV Antrag der Freien Wähler


Die Diskussion um den ÖPNV in Finnentrop geht weiter. von Symbol Prillwitz
Die Diskussion um den ÖPNV in Finnentrop geht weiter. © Symbol Prillwitz

Finnentrop. Die Diskussion um den Antrag der Freien Wähler Finnentrop zur ÖPNV in der Gemeinde Finnentrop geht weiter. LokalPlus erhielt dazu einen Leserbrief von Martin Hageböck aus Ostentrop:


„Sehr geehrter Herr Vollmert, sie wissen offensichtlich nicht, was ein „ Schaufensterantrag“ ist. Es ist die Bezeichnung für einen Antrag, der nur dazu dient, dass über ihn gesprochen und über den Antragsteller (meist eine Fraktion) berichtet wird. Dass ein Schaufensterantrag abgelehnt wird, ist den Antragstellern meist bewusst. Schaufensteranträge dienen auch dazu, dass die Antragsteller sich für ihr Wählerklientel oder ihre Zielgruppe profilieren können.

In diesem Sinne dient der Antrag dazu, dass der Antragsteller oder die antragstellende Fraktion sagen kann, dass sie sich zu dem Thema in der Bürgerschaft, im Stadtrat, im Kreis-, Land- oder Bundestag eingesetzt haben, aber diese Initiative leider abgelehnt wurde. Schaufensteranträge sind nicht konstruktiv und mit ihnen wird wertvolle Zeit vergeudet.

Und nun zum Inhalt Ihrer Presseerklärung: Sie kennen offensichtlich Ihren eigenen Antrag vom 25. Juni an den Rat der Gemeinde Finnentrop nicht. Sie sprechen dort ausführlich von sozialen Kontakten und Veranstaltungen in den Nachbargemeinden.
Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr
In Ihrem aktuellen Schaufensterauftritt halten Sie dem Fraktionsvorsitzenden der CDU vor, er kenne § 4 (1) ÖPNV NRW nicht. Sie offensichtlich erst recht nicht! Nach diesem kann der Kreis einer Gemeinde auf deren Verlangen die Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr übertragen. Weiter heißt es dort: Gleiches gilt im Nachbarortsverkehr, wenn die beteiligten Gemeinden sich darüber geeinigt haben. Sie picken sich das raus, was Sie für sich gebrauchen können!

Ihr Antrag an den Rat der Gemeinde Finnentrop spricht mehrfach vom Nahverkehr in die Nachbarkommunen und Sie begründen das jetzt mit § 4 (1) ÖPNV NRW und dem Verlangen die Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr auf die Gemeinde zu übertragen. Offensichtlich kannten Sie den Paragraphen am Tag Ihrer Antragsformulierung auch nicht, sonst hätten Sie ihn ja formulieren können! Sie werfen die Frage auf, warum die Gemeinde Finnentrop die Chance der Trägerschaft nicht ergreift. Süffisant könnte ich sagen, es ist die Angst vor den Freien Wählern, die jeden ausgegebenen Euro für die Bürger kritisieren oder meistens ablehnen. Ich gebe Ihnen aber eine sachliche Antwort.
"Zweckverband erfüllt seine Aufgaben"
Der Zweckverband des Kreises erfüllt die Aufgaben des Ortsverkehrs und über die Grenzen hinaus. Er finanziert sich über die Kreisumlage der Städte und Gemeinden. Warum soll die Gemeinde Finnentrop nun zusätzlich selbst den Ortsverkehr organisieren? Mit welchen zusätzlichen Kosten / Arbeitsaufwand der Verwaltung rechnen Sie? Meinen Sie, der Zweckverband würde den Ortsverkehr nicht richtig organisieren? In Ihrem Antrag an den Rat sehe ich dazu nur Mutmaßungen, aber keine belegbaren Erfordernisse. Bei den Sitzungen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Aufstellung von IKEK für die Gemeinde Finnentrop war die Mitarbeit ihrer Fraktion wenig einbringend. Als das Thema Personennahverkehr ziemlich am Ende einer Sitzung anstand, sehe ich noch vor meinem Auge, wie Fraktionsmitglieder Ihrer Partei den Saal verließen.“
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