LEADER-Region: Antragsfrist für Kleinprojekte startet

70 Projekte schon umgesetzt


Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen und deren Stellvertreter beim Auftakt des Programms. Jetzt gehts in die nächste Runde. von Nicole Voss
Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen und deren Stellvertreter beim Auftakt des Programms. Jetzt gehts in die nächste Runde. © Nicole Voss

Finnentrop. Ab sofort können in der LEADER-Region LenneSchiene wieder Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gefördert werden. Das Programm richtet sich an Träger von Projekten mit Gesamtkosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro.


In den vergangenen Jahren wurden in der Region bereits rund 70 Kleinprojekte erfolgreich umgesetzt. Die Ideen reichten von Schulgärten über ein regionales Erlebnis-Booklet bis hin zur Gestaltung und Ausstattung von Gemeinschaftstreffpunkten und Freizeiteinrichtungen, wie Schützenheimen, Jugendtreffs oder Sportplätzen. Inspiration mit weitere Ideen finden Interessierte auch auf der Homepage der LEADER-Region.

Für Fragen rund um die Kleinprojekte stehen die Regionalmanagerinnen Clarissa Zell und Nina Maus unter der Telefonnummer: 02392 / 80 66 54 21 und per mail an: info@leader-lenneschiene.de. Alles Wissenswerte rund um die abgeschlossenen Kleinprojekte sowie weitere Informationen und Formulare gibt es auf der Homepage.

Wichtige Infos
  • Anträge für Kleinprojekte können ab 14. Februar bis zum 14. April 2024 online über die Homepage der Region eingereicht werden.
  • Gefördert werden voraussichtlich 80 Prozent der Gesamtkosten.
  • Bei der Antragstellung sind verschiedene ergänzende Dokumente einzureichen (z. B. Angebote, Nutzungsvereinbarungen mit Eigentümern). Bitte beachten Sie die Informationen auf der LEADER-Webseite.
  • Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) in einer beschlussfassenden Sitzung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
  • Kleinprojekte starten nach der Projektauswahl (ca. Ende Mai) und müssen bis zum Jahresende 2024 umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden. Bereits begonnene oder umgesetzte Projekte können nicht gefördert werden.
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