Jugendlicher nach Alleinunfall leicht verletzt – Motorroller sichergestellt

Polizei weist auf Wechsel des Versicherungsjahres hin


Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Weringhausen. Ein 16-Jähriger hat am Sonntag, 1. März, um 16.40 Uhr in Weringhausen ausgangs einer Kurve aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über seinen Motorroller verloren. Bei der Unfallaufnahme konnten die Polizeibeamten weitere Verstöße feststellen.


Der 16-Jährige stürzte und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte den Jugendlichen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. An dem Motorroller entstand ein geschätzter Sachschaden im mittleren dreistelligen Eurobereich.

Im Verlauf der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass sich durch technische Veränderungen an dem Motorroller möglicherweise eine Fahrerlaubnispflicht ergeben hat. Da der Jugendliche jedoch nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, wird nun auch wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ermittelt. Der Motorroller wurde sichergestellt.

Darüber hinaus stellten die Beamten auch einen möglichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest, denn das Motorroller hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen.

Wechsel des Versicherungsjahres

In diesem Zusammenhang weist die Polizei eindringlich auf den Termin für den Wechsel des Versicherungsjahres hin. Seit Sonntag, 1. März, benötigen Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, Mofas, E-Scooter, Segways und Elektrokleinfahrzeuge einen neuen Versicherungsvertrag mit einem neuen Versicherungskennzeichen.

Die Kennzeichenfarben wechseln in jedem Jahr. Seit dem Monatswechsel dürfen nur noch schwarze Kennzeichen an den Fahrzeugen montiert sein. Zusammen mit der Versicherungsbescheinigung bilden sie den Nachweis für einen gültigen Versicherungsvertrag.

Verstöße sind keine Kavaliersdelikte. Sie werden nach dem Gesetz als Straftaten eingestuft. Und nicht nur das: Auch bei Unfällen kann es teuer werden – nämlich dann, wenn keine Versicherung für die Schäden aufkommt.

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