Investor plant die Errichtung von fünf Windrädern am Oberbecken
Umweltausschuss und Rat der Gemeinde Finnentrop befassen sich mit Antrag
- Finnentrop, 06.12.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Finnentrop. Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Finnentrop befasst sich in der Sitzung am kommenden Donnerstag, 7. Dezember, mit der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie. Im Mittelpunkt steht dabei der sogenannte „Suchbereich 1“ (Oberbecken Rönkhausen), in dem die Windwärts Energie GmbH fünf Windenergieanlagen mit 240 Metern Gesamthöhe aufstellen lassen möchte.
Durch den Verzicht auf drei angedachte Windräder möchte der Investor „einen Beitrag für eine höhere Akzeptanz des Vorhabens leisten“. Damit seien „insbesondere Standorte in den Randlagen Richtung Rönkhauen und Lenhausen (…) ersatzlos gestrichen“, heißt es im „Steckbrief Windenergieprojekt am Oberbecken“, den die Windwärts Energie GmbH der Gemeinde vorgelegt hat.
In dem Steckbrief räumt das Unternehmen zwar ein, dass sich das Landschaftsbild im Bereich des Oberbeckens und des Wanderweges „Sauerland-Höhenflug“ „aufgrund der Anlagenhöhe von rund 240 m“ verändern werde. Aber: „Die optische Veränderung wird in Abhängigkeit von der Entfernung, dem Relief und dem Bewuchs sehr unterschiedlich ausfallen.“ Auch direkte Auswirkungen auf den Wanderweg werden in dem Steckbrief genannt: Rund ein Kilometer des Wanderwegs würde laut Plan zwischen den Anlagen 1, 2 und 5 entlangführen, zudem würden Betriebsgeräusche auf einer Strecke von rund 1,5 Kilometern zu hören sein.
Abschließend werden in dem Steckbrief noch einige laut „Windwärts“ relevante Punkte aufgelistet, darunter der Hinweis, dass die „verkehrsmäßige Erschließung der Standorte und ein Netzanschluss zur Einspeisung des erzeugten Stroms geprüft und möglich sind“. Das Unternehmen will er Gemeinde darüber hinaus Investitionen in das Vorhaben ermöglichen und ein „Poolflächenkonzept“ umsetzen, mit dem sich alle Grundstückseigentümer an den Pachtzahlungen beteiligen sollen.
Der Ausschuss beschließt nicht nur über den Antrag der Windwärts Energie GmbH, Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes. Auch darüber, ob die Verwaltung mit der landesplanerischen Abstimmung beauftragt wird und ob ein städtebaulicher Vertrag mit dem Hannoveraner Unternehmen abgeschlossen werden soll, muss der Ausschuss entscheiden. Wenige Tage später (12. Dezember) befasst sich der Gemeinderat dann mit der Angelegenheit.