Hilfe für kleines Geld

Arbeitskreis Soziales ruft Taschengeldbörse ins Leben


  • Finnentrop, 05.07.2016
  • Von Barbara Sander-Graetz
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    Barbara Sander-Graetz

    Redaktion

Der "Arbeitskreis Soziales" ist Initiator des Projekts. von s: Barbara Sander-Graetz
Der "Arbeitskreis Soziales" ist Initiator des Projekts. © s: Barbara Sander-Graetz

Der „Arbeitskreis Soziales“ der lokalen Agenda 21 in der Gemeinde Finnentrop hat ein neues Projekt am Start: Die Taschengeldbörse Finnentrop, kurz „TaBöFi“, soll ab sofort „Hilfe für mich und Job für dich!“ zusammen bringen.


„Der Arbeitskreis Soziales hat schon viele Initiativen in der Gemeinde auf den Weg gebracht“, begrüßte Bürgermeister Dietmar Heß die Mitglieder bei der Vorstellung ihres neusten Projektes. „Dabei“, so Dr. Heidi Zimmermann als Vorsitzende, „haben wir nicht das Rad neu erfunden, sondern noch draufgesattelt und übernommen, was in vielen Gemeinden und Städten schon funktioniert.“
„TaBöFi“ soll auf der einen Seite Senioren, Familien und Berufstätige, die Hilfe bei kleinen Arbeiten benötigen, mit Jugendlichen ab 14 Jahren verbinden, die Jobs suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern. „Wir sind nur die Vermittlungsstelle“, so Heidi Zimmermann. Über die Facebook-Seite des Projekts (Link siehe unten) oder über den Link auf der Seite der Gemeinde Finnentrop können Hilfegesuche online eingestellt oder Hilfe angeboten werden.
"Brücken zwischen Jung und Alt"
„Dabei soll es wirklich nur um kleine Arbeiten gehen wie Einkäufe und Besorgungen, Hilfe bei der Hausarbeit, Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung, Tierversorgung, kleinere Gartenarbeiten, Begleitung bei Spaziergängen, Babysitten oder Hilfe am Computer / Handy. Wir wollen dabei keinen Firmen vor Ort Konkurrenz machen“, betont die Vorsitzende. „Wir wollen damit auch Brücken zwischen Jung und Alt bauen, gegenseitiges Interesse wecken und das Verständnis zwischen den Generationen fördern.“
Für die praktische Umsetzung heißt das: • Für jede geleistete Stunde wird Taschengeld in Höhe von 5 Euro gezahlt. Das Geld wird direkt nach Ende der Tätigkeit bezahlt. • Maximal zwei Stunden am Tag und höchstens zehn Stunden in der Woche darf eine Beschäftigung erfolgen. • Es werden nur Tätigkeiten vermittelt, die für Jugendliche geeignet und ungefährlich sind. • Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht nur zwischen Jobanbieter und den Jugendlichen bzw. deren gesetzlichen Vertretern. • Sozialversicherung: Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei regelmäßigen Arbeiten wird die Anmeldung bei der Minijobzentrale der Knappschaft Bahn-See empfohlen. • Krankenversicherung: Jugendliche sind über die bestehende Krankenversicherung der Eltern mit abgesichert. • Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen. • Auch in Haftpflichtfällen sind Jugendliche über die Versicherung der Eltern mitversichert. • Unfallversicherung: Eine private Versicherung durch die Eltern ist sinnvoll. „Wir haben Kontakt mit den Schulen aufgenommen, denn gerade jetzt in der Ferienzeit haben die Jugendlichen Zeit und möchten sich gern ihr Taschengeld aufbessern. Deshalb hoffen wir auf viele Nachfragen“, so Brigitte Kümhof. „Und wer möchte, kann den Jugendlichen für gute Arbeit auch eine Empfehlung ausstellen, die sie für ihre Bewerbungen gerne benutzen können.“
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