HFA Finnentrop lehnt Antrag der IG Gegenwind Frettertal ab
Windkraft
- Finnentrop, 04.09.2018
- Von Barbara Sander-Graetz
Barbara Sander-Graetz
Redaktion
Finnentrop. Ein Umwelt-und Artenschutzgutachten, erstellt von einem unabhängigen Sachverständigenbüro. Das hatte die IG Gegenwind Frettertal für die Windkraft-Suchräume 3 und 6b bei Serkenrode bzw. Schöndelt gefordert. Den Bürgerantrag hat der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Finnentrop am Dienstagabend, 4. September, mit der Mehrheit der CDU-Stimmen abgelehnt. Daraufhin kündigte die SPD an, den Antrag in den Rat bringen zu wollen.
Ralf Helmig (CDU) hingegen wiedersprach dem Antrag. Die Gemeinde habe 2014 eine Einschätzung für alle Suchräume in Auftrag gegeben, und dazu gehöre auch ein Artenschutzgutachten. Dieses Gutachten sei online einsehbar und müsse ohnehin durch den Kreis Olpe, der letztendlich die Baugenehmigung erteile, geprüft werden.
Außerdem werde kein Projektierer ein Gutachten erstellen, „was gleich bei der ersten Prüfung wie Papier umfällt“, so der Bürgermeister weiter. Es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, die Gutachten zu prüfen, „und wir werden das auch nicht tun. Wir werden die Bauantragsunterlagen durchreichen an den Kreis, der dann die Genehmigung erteilt oder nicht.“
Das wiederum relativierte Daniel Gerk. Aus dem Kreistag brachte der Sozialdemokrat die Nachricht mit, dass der Kreis Olpe so lange nichts genehmigen werden, bis die Gemeinde wieder die Planungen aufnimmt. Gerk begründete seine Unterstützung für den Bürgerantrag und das Einholen eines unabhängigen Gutachtens auch damit, dass die beiden vorliegenden Expertisen sich widersprächen. Eines habe die Ampelfarbe Rot, eines sei Grün. Ein Widerspruch also. „Daher kann ich es nicht verantworten, auf dieser Basis eine Entscheidung zu treffen“, so Gerk.
Eines dieser Gutachten lag der Gemeinde nicht vor, sei aber angefordert worden. Dennoch betonte Bürgermeister Heß: „Das Gutachten ist nicht für uns. „Es ist für den Projektierer Teil seines Bauantrages, den wir nicht erteilen, sondern der Kreis Olpe, der es dann auch prüfen muss.“