Hat Finnentroper seine Frau und seine Freundin mehrmals vergewaltigt?

Bald Prozessauftakt am Landgericht Siegen


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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Finnentrop/Siegen. Wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Ehefrau und - nach der Trennung des Paares – seiner neuen Freundin muss sich ein Mann aus der Gemeinde Finnentrop bald vor Gericht verantworten. Ab Montag, 20. April, steht der 43-Jährige vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen. Für den Strafprozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 1. Juli verkündet werden.


Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz – die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten insgesamt neun Taten zur Last, die er laut Anklageschrift zwischen März 2023 und Mai 2025 begangen haben soll.

Bei den ersten beiden angeklagten Taten im März und Juli 2023 soll der Angeklagte sexuelle Handlungen an seiner Ehefrau vorgenommen haben, während diese geschlafen habe oder aus anderen Gründen bewusstlos war. Beides ist strafbar als Vergewaltigung. Diese beiden Taten, die sich ebenso wie die späteren Übergriffe in der Wohnung des Mannes ereigneten, soll der Angeklagte auch gefilmt haben.

Ehefrau trennte sich

Im August 2023 soll der Finnentroper an zwei Tagen ebenfalls sexuelle Handlungen an seiner Ehefrau vorgenommen haben - einmal gewaltsam gegen ihren Willen und im anderen Fall aufgrund einer Nötigung. Beide Übergriffe sind als Vergewaltigung strafbar. Ebenfalls im August trennte sich die Ehefrau von ihrem gewalttätigen Partner.

Doch damit waren die Übergriffe aber laut Anklage noch nicht beendet. Im April 2024 soll der Angeklagte versucht haben, sexuelle Handlungen an seiner Ehefrau vorzunehmen und dabei körperlicher Gewalt angewendet haben, wobei sie sich eine Verstauchung und eine Zerrung zugezogen haben soll. Diese Tat ist als versuchte Vergewaltigung in Einheit mit vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.

Hals stark zugedrückt

Im Juli und im Oktober 2024 soll der Angeklagte jeweils unter Anwendung von Gewalt sexuelle Handlungen an seiner neuen Freundin vorgenommen haben, wobei er in einem Fall ihren Hals so stark zugedrückt haben soll, dass sie kaum noch Luft bekommen habe. Beide Vorwürfe sind als Vergewaltigung angeklagt, im ersten Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.

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