Gericht ordnet Haftstrafe im „Kettensägen-Prozess“ an

Dauerhafte Unterbringung


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Gerichtssaal im Landgericht Siegen. von Nils Dinkel
Gerichtssaal im Landgericht Siegen. © Nils Dinkel

Rönkhausen/Siegen. Nach sechs Verhandlungstagen am Siegener Landgericht hat die 1. Große Strafkammer am Dienstag, 23. August, das Urteil gesprochen. Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss ein 52-Jähriger Mann aus Rönkhausen für vier Jahre ins Gefängnis. Danach wird er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.


Somit folgte die 1. Große Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach dem Plädoyer von Staatsanwalt Rainer Hoppmann und dem Anwalt der Nebenklage Moritz Ackermann.

Beide hatten sich für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuches starkgemacht. Auch der zuständige Gutachter Dr. Brian Blackwell hatte in seinem ausführlichen Gutachten für eine dauerhafte Unterbringung plädiert.

Verteidiger: dauerhafte Unterbringung ist „Ultima Ratio“

Dem Plädoyer von Verteidiger Alexander Steppart kam die 1. Große Strafkammer hingegen nicht nach. Steppart hatte genauso wie Hoppmann (4 Jahre und 6 Monate) und Ackermann (6 Jahre) eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.

Die anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bezeichnete er allerdings als „Ultima Ratio“. In seinem Plädoyer am 18. August sagte der Verteidiger: „Dies stellt einen der schwersten Eingriffe in die Freiheitsrechte dar.“

„Er hat ein fragiles Selbstwertgefühl“

Richterin Elfriede Dreisbach ließ in ihrem Urteil noch einmal das Leben des 52-Jährigen und die bisherigen Ereignisse rund um die Silvester-Nacht 2021 Revue passieren. Dazu gehörten auch zwei Klinikaufenthalte in den Jahren 2016 und 2017, in denen beim Verurteilten eine schwere rezidivierende depressive Störung diagnostiziert wurde.

Der Mann aus Rönkhausen sei zudem nicht zum ersten Mal mit einem gewalttätigen Verhalten in Erscheinung getreten. Ohrfeigen gegen seine damalige Frau und Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte gehörten zum Vorstrafenregister des 52-Jährigen. Spätestens seit 2020 habe er eine schwere depressive Phase. „Er hat ein fragiles Selbstwertgefühl“, stellte Dreisbach fest.

Gefährlichkeit besteht nach wie vor

In der Tatnacht liege ein klarer Tötungsvorsatz vor: einerseits das Benutzen des Messer und andererseits die Androhung mit den Worten „Ich bringe dich um“ in Richtung des Kneipenwirts. Auch die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus begründete die vorsitzende Richterin:

„Die Gefährlichkeit besteht nach wie vor. Eine medikamentöse Behandlung kann den Zustand nicht stabilisieren.“ Der Verurteilte hat nun die Möglichkeit innerhalb einer Woche in Revision zu gehen.

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