Gemeinde Finnentrop und Land NRW stellen Denkmalfördermittel bereit

Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen


Das Hofhaus Bieke in Ostentrop ist ein Beispiel für eine gelungene Denkmalfördermaßnahme. von privat
Das Hofhaus Bieke in Ostentrop ist ein Beispiel für eine gelungene Denkmalfördermaßnahme. © privat

Finnentrop. Die Gemeinde Finnentrop unterstützt gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude. Anträge sind bis Freitag, 31. Mai möglich.


Aktuell stehen Denkmalfördermittel für 2024 in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt werden.

Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 Euro.

Anträge bis 31. Mai

Denkmaleigentümer können zunächst bis zum 31. Mai, bei der Ge-meinde Finnentrop (Untere Denkmalbehörde) einen Förderantrag für geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmal-rechtlichen Erlaubnis einreichen.

Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten. Die Maßnahme muss bis Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Steuerliche Begünstigung möglich

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen erteilt Ludwig, per Mail an: l.rasche@finnentrop.de und unter der Telefonnummer: 02721/512-119.

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