Gemeinde Finnentrop und Land NRW fördern Denkmäler

Anträge bis 15. Juli stellen


Das Hofhaus Bieke in Ostentrop ist ein Beispiel für eine gelungene Denkmalfördermaßnahme. von privat
Das Hofhaus Bieke in Ostentrop ist ein Beispiel für eine gelungene Denkmalfördermaßnahme. © privat

Finnentrop. Die Gemeinde Finnentrop unterstützt gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.


Aktuell stehen für 2023 Denkmalfördermittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt und bis Dezember 2023 ausgegeben werden können.

Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 Euro.

Maßnahmen müssen bis Dezember abgeschlossen sein

Denkmaleigentümer können bei der Gemeinde Finnentrop einen Förderantrag für geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen.

Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten. Die Maßnahme muss bis Dezember 2023 abgeschlossen sein.


Bitte vor Antragstellung Kontakt aufnehmen

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen und die Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ können auf der Homepage der Gemeinde Finnentrop heruntergeladen werden.

Anträge sind bis Samstag, 15. Juli, zu stellen. Vor dem Einreichen der zum Antrag benötigen Unterlagen ist Kontakt mit Nora Eckert von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop unter: n.eckert@finnentrop.de oder 02721/512-151 aufzunehmen.

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