Gemeinde Finnentrop schreibt Lärmaktionsplan fort
Bürger können sich beteiligen
- Finnentrop, 07.02.2024
- Verschiedenes
Finnentrop. Im Jahr 2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Ballungsräume zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Zunächst ging es um Ballungsräume Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen mit extremer Lärmbelastung.
Erst später war auch die Gemeinde Finnentrop gefordert, als es um Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr ging.
So ist im Jahr 2018 ein erster Lärmaktionsplan erstellt worden, der nun fortgeschrieben werden muss. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat neue Lärmkarten erarbeitet, die über das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de eingesehen werden können.
In den Lärmkarten sind vier Straßenabschnitte in der Gemeinde Finnentrop als Hauptlärmquellen eingestuft:
· L 539 Attendorner Straße (Südwestliche Gemeindegrenze bis L 853 Hauptstraße)
· L 539 Attendorner Straße (L 853 Hauptstraße bis B 236 Bamenohler Straße)
· B 236 Bamenohler Straße / Westfalenstraße (L 539 Attendorner Straße bis L 737 Mühlenstraße)
· B 236 Bamenohler Straße (Südliche Gemeindegrenze bis L 880 Weringhauser Straße)
Ein Fachbüro wurde beauftragt, den Lärmaktionsplan der Gemeinde Finnentrop auf der Basis der neuen Lärmkarten fortzuschreiben und hat nun einen Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht ist auf der Internetseite der Gemeinde Finnentrop www.finnentrop.info bis Donnerstag, 29. Februar, einzusehen.
/p>/a>Diesem Bericht sind auch Informationen zur Eisenbahnstrecke zu entnehmen, die ebenfalls als Hauptlärmquelle eingestuft ist. Für die Lärmaktionsplanung ist in diesem Fall jedoch nicht die Gemeinde, sondern das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist ausdrücklich die Mitwirkung der Öffentlichkeit gefragt. Bis Donnerstag, 29. Februar, besteht die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen, möglichst schriftlich, mitzuteilen. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Finnentrop ist Brigitte Kümhof (Tel. 02721/512154, E-Mail: B.Kuemhof@finnentrop.de).