Gemeinde Finnentrop führt Steuer für Wettbüros ein

Drei Prozent vom Wetteinsatz


Die Werbung ist bereits angebracht. Die Gemeinde Finnentrop erwartet, dass das Wettbüro in absehbarer Zeit eröffnet. von Nicole Voss
Die Werbung ist bereits angebracht. Die Gemeinde Finnentrop erwartet, dass das Wettbüro in absehbarer Zeit eröffnet. © Nicole Voss

Finnentrop. Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Juni, für den Erlass einer Satzung zur Einführung einer Wettbürosteuer ausgesprochen. Die Steuer soll drei Prozent des Wetteinsatzes betragen. Die Satzung soll zum 1. Juli, in Kraft treten.


Bislang wurde eine derartige Steuer in der Gemeinde Finnentrop nicht erhoben. Grund ist die zu erwartende Eröffnung des ersten Wettbüros in der Gemeinde an der Bamenohler Straße. Die Gewerbeanmeldung liegt der Gemeinde seit 11. März, vor und die Fassade ist bereits mit entsprechender Werbung versehen.

Zur Eröffnung des Wettbüros bedarf es einer glücksspielrechtlichen Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg. Bürgermeister Achim Henkel machte deutlich, dass er davon ausgehe, dass selbige bald vorliege. „Wir schlagen vor die Steuer zu erlassen, um die Ansiedlung weiterer Wettbüros unattraktiv zu machen, Spielsucht zu bekämpfen und zu gewährleisten, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden“, so Bürgermeister Henkel.

Kommunen entscheiden

Zur Veranlagung sind seitens des Betreiberin des Wettbüros bzw. Wettvermittlerin die Wetteinsätze monatlich durch vorgegebene Selbsterklärungsformulare zu erklären und selbst zu berechnen.

Aufwandsteuern, wie die genannte dürfen nach dem kommunalen Abgabegesetz in NRW nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Im Kreis Olpe haben lediglich die Stadt Lennestadt und die Stadt Olpe eine Wettbürosteuersatzung erlassen. Über die Einführung der Steuer und ihre Höhe entscheiden die Kommunen.

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