Gebühren-Erhöhungen bei der Musikschule Lennetal

Mitglieder-Versammlung


 von Barbara Sander-Graetz
© Barbara Sander-Graetz

Werdohl/ Finnentrop. Die Vertreter der Trägerkommunen Altena, Finnentrop, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl haben sich am Donnerstag, 9. November, zur turnusgemäßen Mitglieder-Versammlung im Musikschulgebäude in Werdohl getroffen. Hier beschlossen die Anwesenden Beitragserhöhungen. Außerdem standen Wahlen auf der Tagesordnung.


Da Guido Thal sein Amt als einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Trägervereins niederlegt, wurde Karl-Heinz Kühn einstimmig als Nachfolger gewählt. Er vertritt zukünftig zusammen mit Stadtkämmerer Stefan Kemper die Stadt Altena.

Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung des Musikschulbetriebes beschloss die Mitgliederversammlung zum nächsten Jahr einstimmig eine maßvolle Anhebung der Unterrichtsgebühren:
Preiserhöhung von durchschnittlich sechs Prozent
Zum 1. Februar 2019 werden sowohl die Instrumentalangebote im Einzel-, Gruppen- sowie dem flexiblen Unterricht als auch die Elementarkurse „Musikgarten für Babys“ und „Musikgarten I“ / „Musikgarten II“ um durchschnittlich circa 6 Prozent erhöht. Ab 1. August werden dann zum Schuljahreswechsel die Angebote „Instrumentenkarussell“, „Musikalische Früherziehung“ und die Klassenunterrichtsangebote dem neuen Gebührenniveau angepasst.

Allerdings bleiben einige Punkte der Gebührenordnung von Erhöhungen unberührt: Der Klassenunterricht im Projekt „JeKits“ wird im ersten Unterrichtsjahr weiterhin kostenfrei angeboten. Der Instrumentalunterricht im Schulprojekt „JeKits“ ist von der Erhöhung ausgenommen, da die Gebühren durch die JeKits-Stiftung vorgegeben werden.
Gemeinde Finnentrop bietet weiterhin Rabatte an

Auch die Leihgebühren für Instrumente und sonstige Gebühren erfahren keine Anhebung. Schulorchester und Ensembles sind für Instrumentalschüler der Musikschule nach wie vor kostenlos. Auch zukünftig sollen Familien mit mehreren Kindern und Geringverdiener die Möglichkeit zur Teilnahme an den Musikschulangeboten haben.

Daher bleiben bisherige Gebührenermäßigungen  erhalten und die Gemeinde Finnentrop ermöglicht Schülern ihres Einzugsgebietes auch weiterhin die 10-prozentige Ermäßigung für flexiblen sowie Gruppenunterricht und 20 Prozent Ermäßigung für die Einzelunterrichte.

Ebenfalls einstimmig wurde von der Mitgliederversammlung der Haushalt für das Jahr 2019 verabschiedet. Als Zuschuss für den Musikschulbetrieb werden wie geplant von allen fünf Trägerkommunen insgesamt 515.345 Euro zur Verfügung gestellt.
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