Stattdessen könnten die Swap-Geschäfte sogar Geld in die Haushaltskasse spülen, sollten die Gerichte im Rechtsstreit zwischen der Ersten Abwicklungsanstalt (ehemals West-LB) und der Gemeinde zugunsten Letzterer entscheiden – weil die Bank ihre Aufklärungspflicht verletzt und falsch beraten habe. Dann könnten die „Drohverluste“ aufgelöst und in den Ertrag des laufenden Haushaltsjahres eingebracht werden.
Am 1. Oktober wird der Prozess vor dem Oberlandesgericht in Hamm fortgesetzt. In erster Instanz hatte das Gericht zu Gunsten der Kommune entschieden. Darüber hinaus kommt es am 12. November vor dem Landgericht Düsseldorf zu einer weiteren Verhandlung.
„Bislang hat noch keine Kommune irgendein Verfahren in dieser Sache verloren“, sagt Heß und spricht von „erheblichen Erfolgsaussichten“. In diesem Fall wären auch die von den Freien Wählern ins Spiel gebrachten Gerichts- und Anwaltskosten hinfällig: „Damit ist die Gemeinde lediglich in Vorleistung getreten“, sagt Heß. Und verweist darauf, dass der Rat damals beschlossen habe, gegen die Klage der damaligen West-LB auf Zahlungen der Gemeinde juristische Schritte einzuleiten.
Die West-LB hat vor Jahren mehreren Kommunen in Nordrhein-Westfalen angeboten, über Zinsgeschäfte („Swaps“) ihre Zinslast zu senken. Dabei ging es darum, auf die Entwicklung von Zinslaufzeiten oder Währungen im Vergleich zueinander zu wetten. Laut Dietmar Heß hätten damals sowohl die Gemeindeprüfungsanstalt als auch das Innenministerium des Landes NRW dieses Angebot der West-LB gebilligt und sogar empfohlen, um die „kommunalen Zinsverpflichtungen“ zu optimieren.
Für zahlreiche Kommunen entwickelten sich die Swap-Geschäfte zu einem Verlustgeschäft in Millionenhöhe. Daraufhin wurde der West-LB vorgeworfen, die Städte und Gemeinden falsch beraten zu haben. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof zunächst aufgehoben den Fall der Stadt Ennepetal, deren Klage als erste behandelt wurde, im April dieses Jahres zurück ans Oberlandesgericht verwiesen. Ein neues Urteil steht seitdem aus. (pri)