Freie Wähler stellen Abstimmung zur Heizungsanlage in Frage

Schulzentrum Finnentrop


 von Symbol Marla Rohrmann
© Symbol Marla Rohrmann

Finnentrop. Die Freien Wähler Finnentrop haben um Prüfung zur Vorgehensweise in der Sache „Erneuerung der Heizanlage im Schulzentrum“ gebeten. Hierzu wendeten sie sich an die Kommunalaufsicht des Kreises Olpe.


„Wie Sie den Unterlagen entnehmen können, wurden die Mitglieder des Rates der Gemeinde Finnentrop wiederholt aufgefordert, in der Frage der Ausführung der Erneuerung der Heizanlage im Schulzentrum per Stimmabgabezettel im Umlaufverfahren eine Meinungsbildung herbeizuführen“, heißt es in einem Brief an die Kommunalaufsicht.

Hierzu habe die Verwaltung den Ratsmitgliedern erstmalig am 26. März einen Stimmabgabezettel mit der Bitte zur Verfügung gestellt, diesen bis zum 3. April ausgefüllt zurückzusenden. Nachdem die CDU-Mehrheitsfraktion ihre Teilnahme an diesem Verfahren abgesagt hatte, habe vom Bürgermeister kurzfristig eine Sitzung des Ältestenrates, unter anderem zur Beratung der Thematik „Heizanlage“ einberufen.
Erneute Abstimmung
Danach sei ein neuer, erweiterter Stimmabgabezettel erschienen. Mit der Bitte, diesen bis zum April, ausgefüllt der Verwaltung zukommen zu lassen. Nach Auskunft des Bürgermeisters vom 14. April habe dieses abgeschlossene Meinungsbildungsverfahren ein mehrheitliches Stimmvotum von 15 Stimmen für die zur Auswahl stehende Variante 3 erbracht. Während die Variante 2 (Vorschlag des Bürgermeisters) 10 Stimmen, sowie die Möglichkeit einer selbstgewählten Variante 4 Stimmen erhalten hätten.

„Zu unserem Erstaunen erhielten die Ratsmitglieder mit dem Abschluss und der Bekanntgabe dieser Meinungsbildung erneut die Aufforderung zur Stimmabgabe per modifiziertem Stimmabgabezettel, welcher ausschließlich zwei vorgegebene Auswahlmöglichkeiten, sowie die Möglichkeit der Enthaltung vorgab. Die im zweiten Stimmabgabezettel noch vorhandene Möglichkeit der eigenen Eintragung einer Heizungs-Variante fehlte in diesem dritten Stimmabgabeverfahren“, teilen die Freien Wähler mit.
Entscheidung sei bereits eindeutig gewesen
Bereits im zweiten Verfahren sei offenbar ein Mehrheitsentscheid (15/10/4) erfolgt, der nach Auffassung der Freien Wähler weitere Meinungsbildungen im Umlaufverfahren erübrigt hätte. „Die von der Verwaltung angewandte Vorgehensweise in dieser Angelegenheit erscheint rechtlich fragwürdig. Wir bitten um Prüfung des hier durchgeführten Verfahrens“, heißt es in dem Brief abschließend.
Eingans standen insgesamt sieben verschiedene Varianten zur Wahl:
Variante I: Erdgas-Brennwertkesselanlage
Variante II: Holz-Hackschnitzelkessel + Erdgas-Brennwertkessel
Variante III: Blockheizkraftwerk (BHKW) + Erdgas-Brennwertkesselanlage
Variante IV: Holzpellet-Kessel + Erdgas-Brennwertkessel
Variante V: BHKW als Einzelvariante
Variante VI: Holzvergaser-BHKW als Einzelvariante
Variante VII: Solarthermie-Anlage als Grundlastwäremeerzeuge
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