Freie Wähler: Öffentliche Anfrage zu Windkraftplanungen der Gemeinde Finnentrop

Investor plant Windräder-Errichtung am Oberbecken


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Finnentrop. Die Windwärts Energie GmbH plant, im „Suchbereich 1“ am Oberbecken in Rönkhausen, fünf Windräder mit einer Gesamthöhe von 240 Metern zu errichten. Der Umweltausschuss und der Rat der Gemeinde Finnentrop befassen sich in ihren Dezember-Sitzungen mit der Angelegenheit (LokalPlus berichtete). Im Vorfeld hat die Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop eine öffentliche Anfrage hat Bürgermeister Dietmar Heß geschickt.


Die Anfrage im Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Heß, im Rahmen der Sitzungen des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses am 07.12.2017 und des Rates der Gemeinde Finnentrop am 12.12.2017 stehen Entscheidungen zum Thema Windenergie in der Gemeinde Finnentrop an.

Mit der Sitzungsvorlage 116/2017 legt die Verwaltung einen Antrag des Vorhabenträgers "Windwärts Energie GmbH" mit dem Ziel einer Einleitung der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (92.Änderung) sowie des Bebauungsplans (Nr. 120, Windenergie Oberbecken) vor. Gemäß Sitzungsvorlage ist über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu entscheiden.
Neunteiliger Fragenkatalog
Nach §12 Abs.1 BauGB kann die Gemeinde „durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben-und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs-und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach §10 Abs. 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag). Die Begründung des Planentwurfs hat die nach §2a erforderlichen Angaben zu enthalten.“ 
  1. Deswegen bitten wir die Verwaltung, uns dazu kurzfristig ihre Einschätzung mitzuteilen. Ein Blick auf die öffentlichen Informationen des Bundesministeriums für Justiz (www.bundesanzeiger.de), insbesondere auf die wirtschaftlichen Eckdaten des Vorhabenträgers, wird dabei hilfreich sein.
  2. Wie gedenkt die Verwaltung mit der Tragung der Planungs- und Erschließungskosten zu verfahren? Wird sie den Planungsträger auf Übernahme dieser Kosten in Gänze verpflichten?
  3. Wird der Planungsträger verpflichtet, auch die bereits eventuell entstandenen Kosten der Gemeinde zu übernehmen (ggf. erstellte Umweltberichte, artenschutzrechtliche Prüfungen, etc.)?
  4. Erwartet die Verwaltung im Kontext ihrer Sitzungsvorlage Kosten für die Gemeinde und damit Belastungen für künftige Haushalte?
  5. Verpflichtet die Verwaltung den Planungsträger zur Kostenübernahme von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen?
  6. Verpflichtet die Verwaltung den Planungsträger zur Abschaltung zu bestimmten Monatszeiten, um die Tötungsrisiken für bestimmte geschützte Arten zu minimieren?
  7. Verplichtet die Gemeinde den Planungsträger zur Abschaltung der Anlagen am Oberbecken bei Eiswurfgefahr?
  8. Verpflichtet die Verwaltung den Planungsträger, seinen Gesellschaftssitz dauerhaft nach Finnentrop zu verlegen?
  9. Was bedeutet die Aussage des Vorhabenträgers „"einer Investition durch die Gemeinde Finnentrop steht Windwärts offen gegenüber"? Beabsichtigt die Gemeinde Finnentrop eine Investition von Steuergeldern in ein solches Projekt?
Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass wir diese Anfrage bewusst öffentlich stellen, da die Thematik "Windkraft" bekanntermaßen von hohem öffentlichen Interesse ist."
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