Förderprogramm für Privateigentümer
„Kleinere Städte und Gemeinden“
- Finnentrop, 14.12.2018
- Von Barbara Sander-Graetz
Barbara Sander-Graetz
Redaktion

Finnentrop. Seit 2016 ist die Gemeinde Finnentrop auf der Grundlage eines integrierten Handlungskonzepts und der Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Finnentrop in das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen.

soll auch das Engagement der privaten Eigentümer im Fördergebiet Finnentroper Versorgungszentrum und des Programmgebietes Regionale 2013 unterstützt werden. Mit Zustimmung des Rates wurden jetzt die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung privater Gebäude-und Freiflächen genehmigt. Damit wurde eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der Gemeindeentwicklung geschaffen. Ziele, die mit dem Programm verfolgt werden, sind unter anderem das Erscheinungsbild des Ortsteils aufzuwerten, die Attraktivität als Einzelhandels-und Wohnstandort zu verbessern und den Ortsteil für die Zukunft zu stärken.
Die Förderung beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähig anerkannten Kosten. Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 2.500 Euro beträgt. Der Höchstbetrag für die Gesamtförderung für ein Objekt liegt bei 10.000 Euro.
