Finnentroper Rat lehnt Umzug der Spielhalle in Bamenohler Straße ab

Rechtlicher Mindestabstand


  • Finnentrop, 21.06.2022
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Die Verlegung des Standortes der Zick Zack-Spielhalle in das leerstehende Ladenlokal an der Bahmenohler Straße 52 wurde vom Rat, bei einer Enthaltung, abgelehnt. von Nicole Voss
Die Verlegung des Standortes der Zick Zack-Spielhalle in das leerstehende Ladenlokal an der Bahmenohler Straße 52 wurde vom Rat, bei einer Enthaltung, abgelehnt. © Nicole Voss

Finnentrop. Erwartungsgemäß hat der Rat der Gemeinde Finnentrop in seiner Sitzung am Dienstagabend, 21. Juni, den Antrag der Firma Bender-Christensen GbR auf Verlegung ihrer Spielhalle von der Schützenstraße 6 zur Bamenohler Straße 52 abgelehnt. Der 1. Beigeordnete Ludwig Rasche sprach dabei von einem nicht alltäglichen Tagesordnungspunkt, der auf Wunsch der Betreiberin nicht nur die Verwaltung, sondern auch den Rat beschäftige.


Ausschlaggebend für die Ablehnung ist, dass die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages regelt.

Heißt im Klartext: Eine Spielhalle darf nicht in räumlicher Nähe zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden. Im Falle eines Umzugs wäre der Paragraph 16 Absatz 3, der den Mindestabstand regelt, nicht eingehalten.

Am neuen Standort würde der Abstand zur Grundschule 277 Meter und zum benachbarten Kindergarten 330 Meter betragen. Wie der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, solle bei der Betrachtung der örtlichen Situation aus Sicht der Verwaltung auch das Grundstück des Pfarrheims, das 93 Meter vom Gebäude Bamenohler Straße 52 entfernt ist und das in unmittelbarer Nähe befindliche Begegnungszentrum Bamenohl, einbezogen werden.

Seit 1998 betreibt die Firma Bender-Christensen GbR eine Spielhalle an der Schützenstraße 6. von Nicole Voss
Seit 1998 betreibt die Firma Bender-Christensen GbR eine Spielhalle an der Schützenstraße 6. © Nicole Voss

Mit der angedachten Verlegung - der Mietvertrag an der Schützenstraße läuft April 2023 aus - in das zurzeit leerstehende Geschäftslokal im Haus Bamenohler Straße 52, würde die Spielhalle im Ort deutlich sichtbarer werden, sowohl für die Einwohner von Bamenohl als auch für die Personen/Verkehrsteilnehmer, die täglich auf der B 236 unterwegs sind.

Die bessere Präsenz würde aus Sicht der Verwaltung dazu führen, dass die Spielhalle an dem angedachten neuen Standort stärker frequentiert würde, als dieses bisher der Fall ist.

An diesem Punkt beruft sich die Verwaltung auf das formulierte Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung zu schaffen.

Angespannte Parkplatzsituation

Christian Vollmert (Freie Wähler Finnentrop) sagte: „Wenn die rechtlichen Vorgaben so sind, bleibt uns nichts anderes als abzulehnen.“

Ralf Paul Beckmann (CDU) gab zu bedenken, dass die Bamenohler Straße 52 ein zentraler Punkt und eine Schnittstelle im Ort sei und wies zu dem auf die schwierige Parkplatzsituation hin. Sein Fazit: „Ich halte den Standort für nicht geeignet.“

Martin Hageböck (CDZ) hob hervor, dass die Parkplatzsituation schon immer angespannt gewesen sei. Daraufhin konstatierte Christian Vollmert, dass die Parkplatzsituation generell überdacht werden müsse.

Bürgermeister Achim Henkel sagte, dass der Verwaltung keine Alternative eingefallen sein, die ähnlich dem jetzigen Standort in einer Seitenstraße oder in einem Industriegebiet sei.

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