Fassungslosigkeit: Tierquäler sperren Katze in Automatenfach ein
Polizei ist informiert
- Finnentrop, 14.08.2023
- Verschiedenes
- Von Nicole Voss
Fehrenbracht. „Ein sogenannter „dumme-Jungen-Streich“ kann das nicht gewesen sein“, ist Björn Dönges empört. Der Unternehmer hat am Fahrradweg in Fehrenbracht einen Verkaufsautomaten aufgestellt und ist erschüttert und erbost darüber, dass Unbekannte darin eine Katze eingesperrt hatten.
Als eine Kundin an dem Automaten Björn Dönges über den erschreckenden Vorfall informierte, reagierte er sofort und befreite die Katze aus ihrem „Gefängnis“ und versorgte sie mit Essen und Trinken. Der Verkaufsautomatenaufsteller mutmaßt, dass die Täter eine Tüte Chips an dem Automaten gekauft und dann die Katze in das geöffnete Fach gesperrt haben.
Björn Dönges ist empört über diesen Vorfall und macht deutlich: „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern Vorsatz und Sachbeschädigung. Ihre Zutraulichkeit wurde der Katze vermutlich zum Verhängnis.“ Der Betreiber des Automaten verweist ferner auf §1 des Tierschutzgesetzes: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Björn Danges reagierte prompt und schaltete die Polizei ein. Die Täter wurden über die drei im Container eingebauten Überwachungskameras gefilmt. Björn Dönges gibt ihnen die Möglichkeit, sich bis Donnerstag, 24. August, unter der Email: bsd-forst@web.de zu melden, ansonsten wird eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
Dann drohen den Unbekannten eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Im deutschen Tierschutzgesetz ist festgehalten: „Wer einer Katze Schaden oder Leiden zufügt, wird in Deutschland mit Geld- oder Freiheitsstrafen sanktioniert.“