Entscheidung über Windenergie erneut vertagt
Nächste Runde erst im Herbst
- Finnentrop, 05.07.2018
- Von Barbara Sander-Graetz
Barbara Sander-Graetz
Redaktion
Finnentrop. Obwohl es das Thema „Windenergie“ erneut auf die Tagesordnung der Ratssitzung am Mittwoch, 4. Juli, geschafft hatte, kam es nicht zu einer Wiederaufnahme der Planungen. Der Rat beschloss nach einer namentlichen Abstimmung eine Vertagung auf den Herbst.
Diese würden, so Heß, mit der Novelle des Windenergie-Erlasses aus dem Mai nun vorliegen. Dieser Ansicht folgten die Ratsmitglieder nicht. Der neue Windenergie-Erlass enthält keinen festgeschriebenen 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung. Der Abstand von 1500 Metern wird nur als Regelbeispiel in den Windenergie-Erlass eingeführt. Die Landesregierung möchte aber einen Mindestabstand auf Ebene der Landesplanung festgelegen. Aus diesem Grund findet sich eine Regelung zum Abstand von 1500 Metern als Grundsatz im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans, der aber noch nicht in Kraft getreten ist.
Durch die Novelle des Windenergie-Erlasses habe sich nach seiner Ansicht die Rechts- und Sachlage deutlich verändert. Man habe sich sehr viel Mühe gemacht mit der Auswahl der Flächen um die Bürger zu schonen, aber „wir, der Rat, haben auch städtebauliche Verträge geschlossen, die eine Verpflichtung der Gemeinde zur Planung beinhalten.“ Dabei ginge es nur um die Planung, nicht um ein Ergebnis. In dem jetzigen Zustand des Planungsstopps könne man die Bedenken der Bürger nicht berücksichtigen, da man nicht in einem Verfahren sei.