Dietmar Heß muss Fragenkatalog der Freien Wähler zu Rechtsstreitigkeiten beantworten

OVG Münster lehnt Berufung ab


  • Finnentrop, 02.01.2018
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

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 von Symbol © Irochka / lia
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Finnentrop. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden: Bürgermeister Dietmar Heß muss einen Fragenkatalog der Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop zu von der Gemeinde Finnentrop geführten Rechtsstreitigkeiten umfassend beantworten. Der Beschluss markiert den juristischen Schlusspunkt einer über drei Jahre währenden Auseinandersetzung.


Rückblende: Im September 2014 hatte die FÜR-Fraktion dem Bürgermeister einen Fragenkatalog vorgelegt. Heß sollte erklären, wie viele gerichtliche Verfahren die Gemeinde seit 2004 geführt hat, wie viele davon zu ihren Gunsten geschlossen wurden und wie viele Vergleiche geschlossen wurden. Außerdem wollten die Freien Wähler wissen, welche Kosten durch die Rechtsstreitigkeiten entstanden sind und wie hoch der „personelle und sachliche Aufwand“ für die Verwaltung war. Die Fraktion um den Vorsitzenden Christian Vollmert, der auch als Kläger auftrat, begründete den Fragenkatalog damit, dass die juristischen Auseinandersetzungen „wiederholt“ zu „nachteiligen Entscheidungen“ für die Kommune geführt hätten, und pochten auf das Auskunftsrecht von Ratsmitgliedern.

Zunächst folgte ein öffentlich gemachter Schriftverkehr zwischen den Freien Wählern und Dietmar Heß. Die Beantwortung aller Fragen stelle einen unverhältnismäßigen und komplexen Aufwand für die Verwaltung dar, zumal die Gemeinde kein eigenes Rechtsstreitkataster habe, erklärte der Bürgermeister. Daher könne er lediglich einen Teil der Fragen beantworten. Die Fraktion der Freien Wähler zog vor die Kommunalaufsicht des Kreises und schließlich vor das Verwaltungsgericht Arnsberg – mit Erfolg: Letzteres entschied im April 2016, dass der Bürgermeister auskunftspflichtig sei gegenüber Ratsmitgliedern und Heß´ bis dato gelieferte Antworten „in weiten Teilen unvollständig und teilweise unzutreffend“ seien.
OVG: Aufwand nicht unverhältnismäßig
Heß beantragte daraufhin beim Oberverwaltungsgericht Münster, gegen das Urteil aus Arnsberg in Berufung gehen zu können. Das lehnte das OVG allerdings am 27. Dezember 2017 ab. Unter anderem heißt es in dem achtseitigen Schreiben, dass der Aufwand für die Verwaltung bei der Beantwortung der Fragen eben nicht unzumutbar sei – unter anderem „weil es sich um eine überschaubare Anzahl von Gerichten handelt, bei denen der Beklagte naheliegenderweise anzufragen hätte“.

Auch Heß´,  Einwand, dass das Informationsinteresse eines Gemeindeverordneten gegen den Aufwand für die Verwaltung abgewogen werden müsse, weist das OVG in seiner Urteilsbegründung zurück: „Soll das Ratsmitglied sein Mandat nach seiner freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung ausüben, muss es selbst darüber befinden können, welcher Information es für die eigenverantwortliche Erfüllung seiner Aufgaben bedarf.“
Antworten unter „Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“
Dass das OVG mehr als eineinhalb Jahre gebraucht hat, um über den Antrag auf Berufung zu entscheiden, ist für Dietmar Heß ein Zeichen dafür, dass „die Entscheidung nicht so einfach“ war. In einer am 2. Januar verfassten Stellungnahme kündigt der Bürgermeister an, „nun selbstverständlich (…) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“ den Fragenkatalog beantworten zu wollen. Dabei werde die Verwaltung der Empfehlung aus Arnsberg folgen und sich zunächst an die insgesamt acht Gerichte wenden, vor denen von 2004 bis 2014 die Rechtstreitigkeiten verhandelt wurden.

Warum sich die Beantwortung der Fragen als so schwierig darstelle, begründet Heß in seinem Schreiben unter anderem so: „Dazu muss man z.B. wissen, dass wir alle gegen die Gemeinde gerichteten Haftpflichtansprüche ohne Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussicht an unsere Versicherung abgeben, die entweder leistet oder Ansprüche als unbegründet zurückweist. Manche dieser Verfahren münden in Rechtstreite, die in unserem Namen geführt werden. Nicht einmal unsere Versicherung konnte uns mitteilen, in wie vielen Fällen das geschah, geschweige denn mit welchem Ergebnis.“
Bürgermeister-Spitze gegen die FÜR-Fraktion
Gleichzeitig kündigt Heß an, den dadurch entstehenden Aufwand „sehr genau nachalten und auch die Gerichte entsprechend bitten“ zu wollen. Und dann teilt der Bürgermeister nochmal gegen die FÜR-Fraktion und deren 1. Vorsitzenden Christian Vollmert aus: „Bis heute (…) konnte nämlich niemand der Gemeinde Finnentrop erklären, welcher Nutzen mit der Beantwortung der Fragen verbunden ist - außer das Recht eines Ratsmitgliedes durchzusetzen und die Verwaltung mit der Erhebung von Daten zu beschäftigen.“
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