Denkmalförderung in der Gemeinde Finnentrop: jetzt Anträge stellen

Bis zu 10.000 Euro Zuschuss


 von Symbolfoto Pixabay
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Finnentrop. Denkmäler sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land. Die Gemeinde Finnentrop unterstützt daher gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.


Insgesamt stehen in 2021 pauschale Denkmalpflegemittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt werden. Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 Euro.

Interessierte Denkmaleigentümer können jetzt bei der Gemeinde Finnentrop Förderanträge für 2021 geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten.

Förderanträge können bis Mitte Juli eingereicht werden

Über alle vollständigen Förderanträge, die bis Donnerstag, 15. Juli gestellt werden, wird die Gemeinde Finnentrop im September entscheiden. Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Antragsunterlagen, Infos sowie die Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ können auf der Homepage der Gemeinde Finnentrop heruntergeladen werden. Ergänzende Informationen gibt es auch bei Nora Eckert von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop per E-Mail, n.eckert@finnentrop.de, oder telefonisch unter 02721/512-151.

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