Denkmalförderung in der Gemeinde Finnentrop

Anträge können noch gestellt werden


Ein Beispiel für eine gelungene Denkmal-Fördermaßnahme. von privat
Ein Beispiel für eine gelungene Denkmal-Fördermaßnahme. © privat

Finnentrop. Denkmale sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land. Die Gemeinde Finnentrop unterstützt daher gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.


Aktuell stehen Denkmalfördermittel für 2022 zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt werden. Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 Euro.

Interessierte Denkmaleigentümer können bei der Gemeinde Finnentrop einen Förderantrag für geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Die Maßnahme muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Eine Verlängerung bis Mitte 2023 ist ggf. möglich.

Stichtag 31. Juli

Antragsunterlagen sowie weitere Informationen und die Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ können auf der Homepage der Gemeinde Finnentrop heruntergeladen werden.

Über Anträge, die bis Sonntag, 31. Juli, gestellt werden, wird danach zeitnah entschieden. Ergänzende Informationen gibt auch Nora Eckert (E-Mail: n.eckert@finnentrop.de oder Tel. 02721/512-151) von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop.

Artikel teilen: