Christuskirche Finnentrop wird in Denkmalliste der Gemeinde eingetragen
HFA gibt Empfehlung an Rat
- Finnentrop, 02.02.2022
- Verschiedenes
- Von Nicole Voss
Finnentrop. Jetzt ist es beschlossen: 60 Jahre nach ihrem Bau soll die Evangelische Christuskirche in Finnentrop als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde eingetragen werden. Das haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer Sitzung am Dienstag, 1. Februar, einstimmig als Empfehlung an den Rat ausgesprochen.
Nach einem Empfehlungsschreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) hatte der HFA im März 2021 beschlossen, das Kirchengebäude mit Vorplatz in die vorläufige Denkmalliste aufzunehmen. Der Prüfungsvorgang wurde in Abstimmung mit der Evangelischen Kirche und der Gemeinde Finnentrop vollzogen.
Der LWL hatte im Rahmen des NRW-weiten Projektes „Erkennen und Bewahren“, bei dem alle Kirchenbauten nach 1945 in Westfalen-Lippe erfasst und bewertet wurden, auch den Denkmalwert der Evangelischen Christuskirche geprüft und ist bereits 2018 zu dem Eindruck gekommen, dass es sich um ein Baudenkmal handeln könnte.
Eine nähere und abschließende Prüfung war aus Gründen der Pandemie vorläufig ausgesetzt worden. Auf Grund dieser noch nicht abschließenden Bewertung war die vorläufige Unterschutzstellung erfolgt. Mittlerweile wurde die Bewertung abgeschlossen.
Klar war bereits im vergangenen Jahr, dass die Kirche laut Einschätzung des LWL bedeutend für Finnentrop sei, da sie das Wachsen und Gedeihen der Gemeinde und den Anteil der evangelischen Einwohnerschaft daran bezeuge.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Regionalgeschichte vor, da das Gebäude das durch Zuwanderung gewachsene demokratische Miteinander unterschiedlicher christlicher Gemeinschaften verschiedenster Herkunft in der Nachkriegszeit veranschauliche.