Christuskirche Finnentrop vorläufig in Denkmalschutzliste eintragen
Vorschlag des LWL
- Finnentrop, 11.03.2021
- Dies & das
- Von Nicole Voss
Finnentrop. Die evangelische Christuskirche in Finnentrop soll vorläufig – für sechs Monate - in die Denkmaliste aufgenommen werden. Das befürwortete auch der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Finnentrop in seiner Sitzung am Dienstag, 9. März.

Danach muss eine Entscheidung getroffen werden, ansonsten wäre der Vorschlag, den der LWL der Gemeinde Finnentrop am 28. Januar zugänglich gemacht hat, vom Tisch und der endgültige Eintrag kann nicht erfolgen.
Im Rahmen des NRW-weiten Projekts „Erkennen und Bewahren“ hat der LWL zwischen 2009 und 2018 alle Kirchenbauten nach 1945 in Westfalen-Lippe erfasst und bewertet und angeregt, das genannte Gotteshaus in die Liste aufzunehmen.




Der LWL hat im Rahmen dieses Projektes den Denkmalwert der Christuskirche geprüft und ist 2018 zu dem Eindruck gekommen, dass es sich um ein Baudenkmal gemäß Denkmalschutz handeln könnte. Eine nähere und abschließende Prüfung steht noch aus.
Die Kirche sei laut Ausführungen des LWL bedeutend für Finnentrop, denn sie bezeuge das Wachsen und Gedeihen der Gemeinde und den Anteil der evangelischen Einwohnerschaft daran.

Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Regionalgeschichte vor, weil das Gebäude das durch Zuwanderung gewachsene demokratische Miteinander unterschiedlicher christlicher Gemeinschaften verschiedenster Herkunft in der Nachkriegszeit veranschaulicht.
Ein Eintrag in die Denkmalschutzliste des exponiert am Hang gegenüber des Stadtzentrums gelegenen Kirchbaus aus den Jahren 1961/62 mit schlankem, städtebaulich wirksamem Campanile ist auch ohne Einwilligung der Eigentümerin (Evangelische Kirche) möglich.
Doch die soll beim weiteren Vorgehen mit eingebunden werden. Dazu hat es bereits Gespräche mit Vertretern der Kirche, des LWL und der Gemeinde Finnentrop gegeben.



Denkmäler in Finnentrop
In der Gemeinde Finnentrop sind 80 Denkmäler, 12 Bodendenkmäler und ein bewegliches Denkmal in die Denkmalliste eingetragen.
