Autofahrer in Finnentrop unrechtmäßig geblitzt?

Vermeintlich alles richtig gemacht


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Ein 35-Jähriger aus Finnentrop wurde hier geblitzt. Zu unrecht? von privat
Ein 35-Jähriger aus Finnentrop wurde hier geblitzt. Zu unrecht? © privat

Finnentrop. Nach einer vermeintlichen Geschwindigkeitsübertretung auf der Kopernikusstraße im Bereich der Rettungswache in Finnentrop sind einem 35-jährigen Finnentroper Zweifel gekommen, ob er zu Recht zur Kasse gebeten worden ist. Zu spät: Die Strafe von 50 Euro hatte er bereits bezahlt. Damit ist der Fall für die Behörde abgeschlossen. Allerdings sollen hier zunächst keine Geschwindigkeitsmessungen erfolgen.


Der Finnentroper hatte die B 236 kürzlich zum Einkauf befahren. Unterhalb der Finnentroper Rettungswache, nur wenige Meter vor einem Schild, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufhebt, blitzte es plötzlich auf der Kopernikusstraße. Da hier keinerlei Beschilderung die erlaubte Höchstgeschwindigkeit vorgibt, rechnete der Autofahrer damit, dass er 50 Stundenkilometer fahren dürfe.

Doch später lag das Knöllchen über 50 Euro im Briefkasten. Das von der Kreispolizeibehörde geforderte Verwarngeld zahlte der Geblitzte trotz Zweifeln an der Rechtmäßigkeit. „Im Nachgang stellte sich heraus, dass etwas ganz Entscheidendes an der Sache fehlt: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird an der Kopernikusstraße nirgends angeordnet!“, beklagt der Geblitzte.

Die Rechtmäßigkeit der Messung soll mit diesem Schild an der Serkenroder Straße gewährleistet sein. von privat
Die Rechtmäßigkeit der Messung soll mit diesem Schild an der Serkenroder Straße gewährleistet sein. © privat

Zwar sei der Grund einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rettungswache und der neuen Feuerwache anzunehmen, entsprechende Schilder seien aber wohl im Zuge der Baumaßnahme „Ausbau der Kopernikusstraße“ bisher schlichtweg vergessen worden. Die angrenzende Baustelle des Kreisels Serkenroder Straße/Kopernikusstraße dürfe talwärts sogar mit 50 km/h befahren werden.

Polizei geht von ordnungsgemäßer Messung aus

„Wir gehen davon aus, dass diese Messung ordnungsgemäß und rechtmäßig war. Zurzeit ist ein Verkehrszeichen 274-30 (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Anm. d. Red.) auf der Serkenroder Straße von Nordwesten kommend aufgestellt, dieses wird hinter der neu erbauten Rettungswache mit einem entsprechenden Zeichen aufgehoben“, so Thorsten Scheen von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Olpe.

In Gegenrichtung stehe dort ebenfalls ein Verkehrszeichen, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit „30 km/h“ anordne. Nach hiesiger Rechtsauffassung müsse die Beschilderung mit einem Streckenverbot nicht zwangsläufig nach einem Kreisverkehr oder einer Einmündung wiederholt werden.

Polizei für Optimierung der Beschilderung

„Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollen die Zeichen 274 hinter Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, wenn mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Dies ist aus unserer Sicht nicht gegeben“, heißt es in einer Stellungnahme der Polizei.

Die Kreispolizeibehörde Olpe geht davon aus, dass es sich bei dem Beschwerdeführer um einen ortskundigen Autofahrer handelt. Selbst wenn er für sich reklamieren würde, aus dem Max-Planck-Ring auf die Kopernikusstraße eingebogen zu sein, müsse ihm die oben angegebene 30km/h-Anordnung bekannt gewesen sein.

Zunächst keine Radarkontrollen mehr

Die Kreispolizeibehörde Olpe sieht allerdings eine Optimierung der Beschilderung vor Ort als zielführend an. „Mit Abschluss der aktuell vor Ort durchgeführten Baumaßnahmen wird die Verkehrskommission daher eine Entscheidung über die Anbringung von ergänzenden Schildern treffen“, so Thorsten Scheen.

Die Kreispolizeibehörde Olpe sieht bis dahin von weiteren Radarmessungen in diesem Bereich ab. Sein Geld sieht der 35-jährige Finnentroper jedoch nicht wieder: „Der Betroffene hat das entsprechende Verwarnungsgeld entrichtet. Ist das Verwarnungsgeld bezahlt, wird die Verwarnung wirksam. Das Verfahren ist dann beendet. Eine Rückerstattung im Rahmen eines Widerspruchverfahrens ist nicht mehr möglich“, so Thorsten Scheen.

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