Ausschuss empfiehlt Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplanes

Prüfung von fünf Bereichen


  • Finnentrop, 06.02.2022
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  • Von Nicole Voss
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Symbolfoto: Windkraft, Windrad von Nils Dinkel
Symbolfoto: Windkraft, Windrad © Nils Dinkel

Finnentrop. Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Finnentrop hat in seiner Sitzung vom Donnerstag, 3. Februar, dem Rat der Gemeinde die Empfehlung ausgesprochen, den sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Flächen für Windenergie in der Gemeinde neu einzuleiten. Die Ratssitzung findet am Dienstag, 15. Februar statt.


Hintergrund des neuen Teilflächennutzungsplanes sind die fortlaufenden Veränderungen der Sach- und Rechtslage und die daraufhin angepassten bzw. zu erstellenden Planungsunterlagen. Diese unterscheiden sich von denen des im Februar 2014 eingeleiteten sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“.

Die Stellungnahmen, die im Rahmen einer Beteiligung eingegangen waren, sind veraltet und können größtenteils für das laufende Verfahren nicht mehr genutzt werden.

Ökologische Einschätzung

Momentan wird bei den fünf Flächen mit einer Gesamtfläche von 9,6 Quadratkilometer, die für Windenergie in Frage kommen könnten, genauer hingeschaut.

Die Bereiche zwei bis fünf unterliegen momentan der ökologischen Einschätzung durch ein externes Büro. Im Gebiet eins kommt noch ein vertieftes Artenschutzgutachten hinzu.

Die Karte in der Sitzungsvorlage zeigt die in Frage kommenden Bereiche. von Gemeinde Finnentrop
Die Karte in der Sitzungsvorlage zeigt die in Frage kommenden Bereiche. © Gemeinde Finnentrop

Im September vergangenen Jahres hatte Raphael Tombergs, Fachgebiet Bauen, Planen, Wohnen bei der Gemeinde, darauf hingewiesen, dass aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage eine Potenzialflächenkarte des sachlichen Teilflächennutzungsplans erarbeitet werde.

Die Karte berücksichtigt die gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände von 1000 Metern zur Bebauung und die beschlossenen Außenbereichssatzungen für die Bereiche Ramscheid und Weuspert/Faulebutter und die im Planungsverfahren befindliche Außenbereichssatzung für den Bereich Fehrenbracht. Beachtet werden außerdem erste sogenannte weiche Faktoren.

Damals wie jetzt weist der Planer daraufhin, dass sich mit Blick auf die Landtagswahlen NRW im Mai die rechtliche Lage erneut ändern könne.

Reaktionen der Ausschussmitglieder

Ulrich Hilleke, Fachbereichsleiter Planen, Bauen, Wohnen, sagte, dass mehr ausgewiesen werde als vorgeschrieben und verwies darauf, dass die Gemeinde es ernst meine mit dem sachlichen Teilflächennutzungsplan.

Dieter Bitter (Freie Wähler Finnentrop) betonte: „Die Gemeinde hat zwei Möglichkeiten, Flächen ausweisen oder Bahn frei für den Wildwuchs.“ Bitter verwies darauf, dass es zu den ausgewiesenen Flächen lange Zuwegungen gebe und in Bereiche mit großen zusammenhängenden Waldflächen gegangenen werde, in denen schlechte Windbedingungen herrschen. „Es kann mich keiner davon überzeugen, dass Windkraft in Lagen wie im Sauerland sinnvoll ist“, mahnte Dieter Bitter.

Ralf Helmig (CDU) gab zu bedenken, dass sich die Lage nach den NRW-Landtagswahlen wieder ändern könne. „Es ist unsere einzige Chance die Hand darauf zu behalten. Es steht ja noch in Frage, ob alle fünf Gebiete in Betracht kommen. Ich hoffe, dass wir nicht komplett überrannt werden.“

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