Ausbau der Ortsdurchfahrt Rönkhausen: 21 Bäume müssen weichen

Vorarbeiten für eigentliche Baumaßnahme im Sommer


Rönkhausen. Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen plant den Ausbau der Ortsdurchfahrt Rönkhausen der B 236. In Vorbereitung zu dieser Baumaßnahme werden ab Montag, 17. Februar, 21 größere Bäume mit einem Stammumfang zwischen ca. 60 und über 100 Zentimetern gefällt.


Es handelt sich überwiegend um Linden. Weiterhin werden kleinere Gehölze und Sträucher entfernt. Die B 236 wird für die Arbeiten halbseitig gesperrt und der Verkehr mit einer Ampelanlage an der Baustelle vorbei geführt. Die halbseitige Sperrung dauert ca. eine Woche und wird außerhalb der Arbeitszeit aufgehoben. Die Gehölzfällungen sind durch die Naturschutzbehörden genehmigt.

Der Baubeginn der eigentlichen Straßenbaumaßnahme ist für den Sommer geplant. Ziel ist unter anderem die Sicherung von Fußgängern auf einer Länge von 780 Metern.
Gehweg gibt Schülern Sicherheit
Vorgesehen ist eine Fahrbahnbreite von 8 Metern (inkl. Randstreifen und Rinnenanlagen) und zur Sicherung der Fußgänger, insbesondere der Schüler, die Anlage eines linksseitigen, 1,5 Meter breiten Gehweges vom Ortseingang Rönkhausen (Sporthalle) bis zur Einmündung Therecker Weg geplant. Der Gehweg wird in weiten Teilen durch einen 1,75 Meter breiten Trennstreifen gesichert.

Es werden zwei beampelte Fußgängerüberwege und eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme im Ortseingangsbereich angelegt. Die Haltestellen Mühlenweg und die Haltestelle am Therecker Weg werden barrierefrei und nach aktuellem Stand der Technik ausgebaut. Zusätzlich ist der Bau einer neuen Haltestelle gegenüber der Haltestelle Therecker Weg geplant.
Bürgerversammlung geplant
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen wird im Rahmen einer Bürgerversammlung frühzeitig über den Ablauf der Baumaßnahme berichten und die Anlieger und interessierten Bürger informieren.

Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten werden 35 heimische Gehölze entlang der Strecke gepflanzt. Außerdem werden weitere Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfolgen.
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