Weg frei für neue Wohnbebauung „Ober der Sengenau"

Alt-Anwohner fragen nach Lärmschutz


Durch die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll der Bau von zehn Wohnhäusern möglich werden. von /Repro: Rüdiger Kahlke
Durch die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll der Bau von zehn Wohnhäusern möglich werden. © /Repro: Rüdiger Kahlke

Sind für Anlieger im Bereich des Bebauungsplanes "Ober der Sengenau" in Sachen Schallschutz Nachteile zu erwarten, wenn der Lärmschutzwall wegen einer Änderung des Bebauungsplanes verlegt wird? Deutliche Ansage der Verwaltung: nein. Klarheit in dieser Frage wünschte ein Bürger in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung, die am Mittwoch, 4. Mai, im Alten Kloster tagte.


Die Ratsmitglieder hatten zuvor einer Änderung des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 9 „Ober der Sengenau" zugestimmt. Bürgermeister Ulrich Berghof hatte es begrüßt, dass neue Bauplätze „in vorhandener Infrastruktur" geschaffen werden sollen. Er nannte es „eine positive Entwicklung", dass ein privater Investor zehn Grundstücke erschließen wolle. Der Vorhabenträger trägt auch die Kosten für die Änderung des Bebabuungsplanes. Die Grundstücke liegen entlang der Weißdornstraße.
Lütticke: Bei Betriebsänderung neue Gutachten nötig
Negative Auswirkungen für die bisherigen Anlieger in dem Bereich seien nicht zu erwarten. Das hatte Christoph Lütticke, Leiter des Bereiches Planen und Bauen, deutlich gemacht. Der Investor wolle den Wall erhalten, obwohl der zum Lärmschutz nicht mehr nötig sei. Sollte sich im benachbarten Betrieb eine Änderung ergeben, müsste der Betrieb ein Schall- oder Lärmschutzgutachten erstellen lassen, so Lütticke. Danach sei über geeignete Maßnahmen zu entscheiden. Für die derzeitigen Anlieger sah der Fachbereichsleiter keine negativen Auswirkungen durch die Verlagerung des Walls. Die Stadtverordneten auch nicht: Sie billigten das Vorhaben einstimmig.
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