Stadt Drolshagen führt Hundebestandsaufnahme durch
- Drolshagen, 30.05.2017

Drolshagen. Wie alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, erhebt auch die Stadt Drolshagen eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadt angemeldet werden.

Im Juni und Juli werden sämtliche Haushalte im Stadtgebiet durch Mitarbeiter des mit der Bestandsaufnahme beauftragten Unternehmens Springer Kommunale Dienste GmbH, Düren, besucht. Sie sind wochentags zwischen 10 und 20 Uhr und samstags zwischen 9 und 17 Uhr unterwegs. Die Mitarbeiter stellen durch Befragung den vorhandenen Hundebestand fest. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Drolshagen ausgestellte Legitimation. Die Wohnungen werden dazu nicht betreten, und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
