Katholiken wählen neue Führung

Kirchenvorstandswahlen am 7. und 8. November – Wichtige Aufgabe: Vermögensverwaltung


 von Symbol © merydolla / lia
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Die Katholiken wählen am Samstag, 7. und Sonntag, 8. November in allen katholischen Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen neue Kirchenvorstände. In dem „Gesetz über die Verwaltung des kath. Kirchenvermögens“ vom 24. Juli 1924 ist begründet, dass der Kirchenvorstand die Geschäfte der Kirchengemeinde führt.


In den Pfarrnachrichten des Pastoralverbundes Kirchspiel Drolshagen heißt es dazu erläuternd: „Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind unter anderem: Verwaltung des Grundvermögens; Regelung von Grundstücksangelegenheiten, Beschluss von Baumaßnahmen und deren Überwachung; Treffen von Personalentscheidungen (Kindergärten, Küster, Organisten, Pfarrsekretärinnen usw.) und Aufstellung des Haushaltsplanes.“
Wahlen alle drei Jahre
Kirchenvorstandswahlen finden alle drei Jahre statt. Gewählt wird immer die Hälfte der Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Somit ist eine kontinuierliche Arbeit des Gremiums gewährleistet. Der örtliche Pfarrer gehört dem Kirchenvorstand als „geborenes“ Mitglied an. In Drolshagen ist dies Pfarrer Leber. Er sitzt dem Gremiun vor. Dazu kommen von der Gemeinde gewählte Mitglieder. Der Pastrolverbund sucht noch geeignete Kandidaten und Kandidatinnen, „die Freude daran haben, auf diese Weise das Leben unserer Gemeinden mitzugestalten“, heißt es dazu in den Pfarrnachrichten weiter. (rk)
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