Jugendschutz im Karneval: Ordnungs- und Jugendamt kontrollieren

Appell der Stadt Drolshagen


 von Symbolfoto LP-Archiv
© Symbolfoto LP-Archiv

Drolshagen. Im bunten Karnevalstrubel kommt es häufig vor, dass alkoholhaltige Getränke übermäßig „genossen“ werden. Kinder und Jugendliche machen nicht selten an Karneval ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol. Die Stadt Drolshagen wird daher während der Feierlichkeiten verstärkt kontrollieren.


Aufgabe eines jeden Bürgers und aller Verantwortlichen sei es, Signale zu setzen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol. Dabei sind insbesondere Erziehende aufgerufen, ihre Vorbildfunktion in positivem Sinne wahrzunehmen und sich - wenn nötig - auch nicht zu scheuen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unerlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum Minderjähriger zu verhindern.

„Helfen Sie mit, den Karneval zu einer rundum gelungenen Angelegenheit zu machen, die keine negativen Schlagzeilen nach sich zieht“, fordert die Stadt Drolshagen alle Bürger auf.

Verstöße werden geahndet

Während der Karnevalstage müssen Einzelhandelsgeschäfte und Veranstalter außerdem mit Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei rechnen. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.

Das Jugendschutzgesetz verbietet es, jeglichen Alkohol - auch Bier, Sekt oder Wein - an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Schnaps und schnapshaltige Getränke - zum Beispiel Biermischgetränke mit Branntwein - dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.

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